Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

472 — 
2. Handels- und Gewerbewesen. 
An Stelle des Unterstaatssekretärs, Wirklichen Geheimen Rats Dr. Richter ist der Unterstaatssekretär 
Freiherr von Stein zum Vorsitzenden der Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise ernannt worden. 
Berlin, den 28. November 1915. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kaug. 
3. Bersicherungswesen. 
Orts l öhne 
(als Ortslohn gilt der ortsübliche Tagesentgelt gewöhnlicher Tagrarbeiter), 
festgesetzt auf Grund der §§ 149 bis 151 der Reichsversicherungsordnung mit Wirkung 
von den unten angeführten Zeitpunkten an. 
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte. 
Veränderungsnachweis 
zu den Veröffentlichungen im Zentralblatt für das Deutsche Reich 1914, Nr. 5 vom 
16. Januar (Beilage), Nr. 11 vom 20. Februar, Nr. 33 vom 3. Juli und Nr. 65 
vom 18. Dezember. 
Abgeschlossen am 26. November 1915. 
Königreich Preußen. 
Oberversicherungsamt Groß Berlin. 
Unter Nr. 7 Niederbarnim a) sind 
hinter Oranienburg die Worte: „ausschließlich der außerhalb der Stadt Oranienburg 
gelegenen Ortsteile Pinnower Schleuse, Veltener Brücke, Wilhelmstal, Wilhelminenhof, 
Antonienhof, Annahof, Albertshof, Luisenhof, Wieneckes Plan, Annagarten, Kuhbrücke, 
Am Kuhbrückenwege und Friedentaler Schleuse“ hinzuzusetzen und der Amtsbezirk 
Herzfelde zu streichen. 
Die Anderung tritt am 15. August 1915 in Kraft. 
Oberversficherungsamt Frankfurt a. O. 
Unter Nr. 23 Finsterwalde (Stadt) ist der Ortslohn festgesetzt auf: 
3,00 „X für männliche Personen über 21 Jahre, 
2,00 - von 16—21 Jahren, 
1.,000 - unter 16 Jahren und auf 
100 weibliche über 21 Jahre, 
10 - von 16—21 Jahren, 
1,% - unter 16 Jahren. 
Die Anderung tritt mit dem 15. Oktober 1915 in Kraft. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker, in Berlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.