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2. Handels- und Gewerbewesen.
An Stelle des Unterstaatssekretärs, Wirklichen Geheimen Rats Dr. Richter ist der Unterstaatssekretär
Freiherr von Stein zum Vorsitzenden der Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreise ernannt worden.
Berlin, den 28. November 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kaug.
3. Bersicherungswesen.
Orts l öhne
(als Ortslohn gilt der ortsübliche Tagesentgelt gewöhnlicher Tagrarbeiter),
festgesetzt auf Grund der §§ 149 bis 151 der Reichsversicherungsordnung mit Wirkung
von den unten angeführten Zeitpunkten an.
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.
Veränderungsnachweis
zu den Veröffentlichungen im Zentralblatt für das Deutsche Reich 1914, Nr. 5 vom
16. Januar (Beilage), Nr. 11 vom 20. Februar, Nr. 33 vom 3. Juli und Nr. 65
vom 18. Dezember.
Abgeschlossen am 26. November 1915.
Königreich Preußen.
Oberversicherungsamt Groß Berlin.
Unter Nr. 7 Niederbarnim a) sind
hinter Oranienburg die Worte: „ausschließlich der außerhalb der Stadt Oranienburg
gelegenen Ortsteile Pinnower Schleuse, Veltener Brücke, Wilhelmstal, Wilhelminenhof,
Antonienhof, Annahof, Albertshof, Luisenhof, Wieneckes Plan, Annagarten, Kuhbrücke,
Am Kuhbrückenwege und Friedentaler Schleuse“ hinzuzusetzen und der Amtsbezirk
Herzfelde zu streichen.
Die Anderung tritt am 15. August 1915 in Kraft.
Oberversficherungsamt Frankfurt a. O.
Unter Nr. 23 Finsterwalde (Stadt) ist der Ortslohn festgesetzt auf:
3,00 „X für männliche Personen über 21 Jahre,
2,00 - von 16—21 Jahren,
1.,000 - unter 16 Jahren und auf
100 weibliche über 21 Jahre,
10 - von 16—21 Jahren,
1,% - unter 16 Jahren.
Die Anderung tritt mit dem 15. Oktober 1915 in Kraft.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker, in Berlin.