Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

L
M  28.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  11.  August  1887.

Inhalt.

Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  ds  Kriegswesens,  betreffend  die  provisorische  Berechtigung  einer
Lehranstalt  zur  Ausstellung  von  Zeuanissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  de  einjährig-freiwilligen
Militärdienst.  Vom  27.  Juli  1887.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  das  ?  Kenean  für
die  Wahl  der  Verneeter.  der  Arbeiter  bei  der  württembergischen  Baugewerks-  Berufsgenossenschaft  und  der  von
diesen  zu  wählenden  Beisitzer  zum  Schiedsgericht  dieser  Berufsgenossenschaft.  Vom  6.  August  1887.

 

Zekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  die  provisorische  Berechtigung  einer  Hehranstalt  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über
dir  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienkt.

Vom  27.  Juli  1887.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  Nro.  29  des  Centralblattes  für  das
Deutsche  Reich  erlassene  Bekanntmachung  vom  18.  Juli  1887,  betreffend  die  provisorische
Berechtigung  einer  Lehranstalt  zur  Ausstellung  von  Zengnissen  über  die  wissenschaftliche
Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst,  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.


Stuttgart,  den  27.  Juli  1887.
Für  den  Staatsminister  des  Junern:  Der  Staatsminister  des  Kriegswesens:
Rüdinger.  Steinheil.