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6C. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
wird folgende Form von Elektrizitätszählern dem unten stehenden, beglaubigungsfähigen System
eingereiht.
Zu D
die Form GF, Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, der H. Aron Elektrizitäts-
zählerfabrik, G. m. b. H. in Charlottenburg.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
IJul. Springer in Berlin WxF#, Linkstr. 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 21. November 1916. ·
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
wird salzende Form von Elektrizitätszählern dem unten stehenden, beglaubigungsfähigen System
eingereiht.
Zul—
die Form EJ, Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, der Isaria-Zählerwerke A. G.
in München.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Lul. Springer in Berlin WxF, Linkstr. 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 21. November 1916.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
« Warburg.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
ist folgendes System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im
Oeutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
System , Form Wö5,
Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, hergestellt von den Siemens-Schuckert-
werken in Nürnberg. ·
Eine-BefchreibungwirdinderElektrotechnischenZeitschriftveröffentlicht,vonderenVerlag
(-Jul.SpringerinBerlinW9,Linkstr.23J24)Sonderabdruckebezogenwerdenkönnen.
Charlottenburg, den 25. November 1916.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.
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