Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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BZentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Heraudacgeben 
Reichsamt des Innern. 
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DZu bettehen durch alle Postanstalten und Puchhandlungen zum Jahrespreise von 8##. 
Einzelne Nummern werden mit 20 f. für jeden achrseitigen Druckbogen berechnet. 
  
             
  
  
  
  
  
  
  
  
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Berlin, Freitag, den 29. Dezember 1916. Nr. 56. 
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Inhalt: 1. Konsulatwesenn Ermächtigung zur Vor- 2. Zoll= und Steuerwesen: Amtliche Handaue T des 
nahme von Zivilstandshandlungen . . . Seite 541 Besitz- und des Kriegssteuergesetzes .. 541 
  
  
1. Konfulatwesen. 
Dem Verwalter des Kaiserlichen Konsulats in Jünnanfu Konsul Weiß ist auf (Grund des § 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für die Dauer 
seiner Geschäftsführung und für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, 
bürgerlich gültige. Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter 
deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
  
2. ZollD unn d Steuerwesen. 
Der buchhändlerische Vertrieb der im Reichsschatzamt veranstalteten amtlichen Handausgaben des 
Besitz= und des Kriegssteuergesetzes nebst Ausführungsbestimmungen ist Carl Heymanns Verlag, 
Berlin W 8 Mauerstraße 43/44, übertragen worden. Der Ladenpreis der amtlichen Handansgabe 
zum Besitzsteuergesetz ist auf 70 Pfennig, zum Kriegssteuergesetz auf §0 Pfennig festgesetzt worden. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin. 
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