Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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Hauptamtsbezirk. 14 Muster 8. 
(Ausführungsbestimmungen § 41 Abs. 2 
Steuerstelle. und § 44.) 
Kohlensteuer-Vergütungsbuch B 
über bezogene inländische Kohlen (Stein= und Braunkohlen). 
Veiertel des Rechnungsjahrs 19. 
Enthält ... Blätter, die mit einer an- Geführt von: 
gesiegelten Schnur durchzogen sind. 
den 109 
(Siegel.) 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Das Buch ist in zwei Abteilungen zu führen: 
Abteilung 1. Steinkohlen, 
Abteilung 2. Braunkohlen. 
Innexrhalb jeder Abteilung ist für jeden Betrieb eine besondere Unterabteilung mit besonderer Ziffer einzurichten. 
“m— 2. In das Buch sind die Bezüge (6 41 der Ausführungsbestimmungen) in die Spalten 1 bis 5 der An- 
schreibungen und die Vergütungsanträge G 48 der Ausführungsbestimmungen) sofort nach ihrer Abgabe bei der Steuer- 
stelle in die Spalten 6 bis 8 der Wschrelungen einzutragen. " 
versebes. Die Rechnungsabschriften sind mit der laufenden Nummer des Eintrags, zu dem sie einen Beleg bilden, 
-t. : " 
» 4.DFnAnschkeibmigpninderSpalt-ssind.dieAbschreibungen(§42Abfs21-U3§46Abfs3dekAUsss·thUss-« 
bestimmungen) in der Spalte 9 gegenüberzustellen. - 
.. 5. Das Buch ist nach Ablauf des Vierteljahrs abzuschließen. Die beim Abschluß nicht abgeschriebenen An- 
schreibungen sind in das Vergütungsbuch für das nächste Vierteljahr zu übertragen. Die Spalten 9 und 10 sind für die 
Fertigung der Statistik aufzurechnen und die Summen abzüglich etwaiger nach § 42 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen 
abgeschriebenen Mengen vorzumerken. · 
36“
	        
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