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Direktiobezrr. -- Muster 18.
Hauptamtsbezirk. - (Ausführungsbestimmungen § 75.)
Rechnungsjahr 1909
Nachweisung über Menge, Wert und Vergütungs-
betrag der inländischen Kohlen, für die Steuer-
vergütung gewährt worden ist.
Anleitung zum Gebrauche.
1. Die von den Hauptämtern vorzulegeude Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbegirk, die von den
Direktivbehörden bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktiobezirk zu umfassen.
2. Die Kohlen sind in zwei Ableilungen aufzuführen:
Abteilung 1. Für die zur Aufrechterhaltung der Betriebe verbrauchte elektrische Arbeit,
Abteilung 2. Für bezogene inländische Kohlen, die zur Herstellung stenerpflichtiger Erzeugnisse und zur
Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet worden sind.
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