Volltext: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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8 4. 
Der Zahlungspflichtige hat den nach 88 sich ergebenden Betrag binnen zwei Wochen nach 
Empfang der Zahlungsaufforderung bei der Reichshauptkasse in Berlin für Rechnung der Preis- 
ausgleichstelle einzuzahlen. 
Berlin, den 26. Oktober 1917. 
Der Staatssekretär des Reichsschatzamts. 
Graf von Roedern. 
Berlin, Carl Hehmanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.