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Der Zahlungspflichtige hat den nach 88 sich ergebenden Betrag binnen zwei Wochen nach
Empfang der Zahlungsaufforderung bei der Reichshauptkasse in Berlin für Rechnung der Preis-
ausgleichstelle einzuzahlen.
Berlin, den 26. Oktober 1917.
Der Staatssekretär des Reichsschatzamts.
Graf von Roedern.
Berlin, Carl Hehmanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.