II. 2. Todesfälle nach dem Alter, insbesondere unter den Säuglingen: 39
z. B. die Sterblichkeitsziffer für Personen der mittleren Altersklasse alljährlich in
Schlesien und im rechtsrheinischen Bayern, dagegen besonders niedrig u. a. in
Schleswig-Holstein, sowie im benachbarten Staate Lübeck und in Mecklenburg-Schwerin.
Rund 270°/,, aller Gestorbenen bekannten Alters hatten beim Tode das Lebensalter
von 60 Jahren überschritten, und zwar sind 108"/,, im Alter von
60-—70 Jahren, 1100. im Alter von 70 bis 80 Jahren, 50, im Alter von 80—90 Jahren
und 5%, im Alter von mehr als 90 Jahren gestorben. Unter allen diesen Personen,
welche ein Lebensalter von mehr als 60 Jahren beim Tode erreicht hatten, war das weibliche
Geschlecht erheblich stärker als das männliche vertreten, denn nach Ablauf des
60. Lebensjahrs starben nur 590627 männliche, aber 659446 weibliche Personen:
unter je 1000 Gestorbenen so hohen Alters befanden sich also 528 Persorien weiblichen
Geschlechts, während unter der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reichs nach
den Zählungsergebnissen vom Dezember 1900 und 1905 nur 508 bezw. 507 Personen
weiblichen Geschlechts auf je 1000 Lebende nachgewiesen wurden.
Untersucht man näher, wie viele von den Gestorbenen hier und da das hohe Lebensalter
von 60 oder mehr Jahren erreicht haben, lässt aber bei Beantwortung dieser Frage
die im Kindesalter bis zu 15 Jahren Gestorbenen ausser Betracht, so erhält man das
für die Bewohner des Deutschen Reichs im allgemeinen nicht ungünstige Ergebnis,
das von je 1000 nach Ablauf des 15. Lebensjahrs Gestorbenen 526 die Altersgrenze
von 60 Jahren überschritten hatten. Vergleicht man in dieser Hinsicht einzelne Teile
des Reichs untereinander, so tritt ein sehr wesentlicher Unterschied zwischen : den
dünnbevölkerten und den dichtbevölkerten Gebieten insofern zu Tage,
als in letzteren eine weit geringere Zahl der nach Ablauf des 15. Lebensjahres gestorbenen
Personen das 60, Lebensjahr beim Tode erreicht oder überschritten hatte;
besonders deutlich zeigt sich ein Unterschied in diesem Sinne, wenn man die Sterblichkeitsverhältnisse
in den deutschen Grossstädten mit denen in den Mittelstädten
und in den kleineren Gemeinden vergleicht. So hatten z. B. während der
Berichtsjahre 1902 und 1903 von je 1000 nach Ablauf des 15. Lebensjahrs Gestorbenen
unter dem am dichtesten zusammenwohnenden Teile der Reichsbevölkerung,
d.h. in den (33) Grossstädten nur 407, und in den (5/) Mittelstädten 436, dagegen
in den kleineren Gemeinden und auf dem platten Lande 557 die Altersgrenze von
60 Jahren überschritten. Erwachsene Personen wurden also in den Grossstädten durchschnittlich
in früherem Lebensalter als in den Mittelstädten und hier wiederum in weit
früherem Lebensalter als in den kleineren Gemeinden vom Tode ereilt!).
Hinsichtlich der Sterblichkeitsverhältnisse der jugendlichen Bevölkerung machte
sich ein Unterschied zwischen (srossstädten und Mittelstädten etc. in dem Sinne bemerklich,
dass für Kinder von 1 bis 15 Jahren die Sterbensgefahr am grössten in
den Mittelstädten, etwas geringer in den Grossstädten, am geringsten in den kleineren
Gemeinden war, denn auf je 10000 Lebende der Altersklasse von 1 bis 15 Jahren
starben während der Jahre 1902 und 1903 bezw. 19042):
in den Grossstädien 95,3 bezw. 91,7,
» » Mittelstädten 99,9 „10,1,
» „ kleineren Gemeinden 87,1 „82,9.
Nach den Ermittelungen für den fünfjährigen Durchschnitt 1898 bis
1902, auf welche sich die Abb. 3 der Taf. 7 bezieht, starben in den drei Gemeindegruppen
von 1000 Lebenden gleichen Alters
im Alter von | 33 Grossstädte | 57 Mittelstädte ‚kleinere
Gemeinden
1 bis 15 J. 10,3 10,3 91
15 bis 60 J,. 8,7 8,8 8,6
60 J. u. darüb. 65,9 70,0 70,8
I) Vgl. MStMKGA Bd. 10 S. 73, auch Bd. 8 S. 127 und Bd. 10 S. 87, 221, 222. Bezüglich der Grossund
Mittelstädte s. S. 20. ?) Vgl. MSıMKGA Bd. 10 8. 73, 236.