Metadata : Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

II.  2.  Todesfälle  nach  dem  Alter,  insbesondere  unter  den  Säuglingen:  39

z.  B.  die  Sterblichkeitsziffer  für  Personen  der  mittleren  Altersklasse  alljährlich  in
Schlesien  und  im  rechtsrheinischen  Bayern,  dagegen  besonders  niedrig  u.  a.  in
Schleswig-Holstein,  sowie  im  benachbarten  Staate  Lübeck  und  in  Mecklenburg-Schwerin.

Rund  270°/,,  aller  Gestorbenen  bekannten  Alters  hatten  beim  Tode  das  Lebensalter
  von  60  Jahren  überschritten,  und  zwar  sind  108"/,,  im  Alter  von
60-—70  Jahren,  1100.  im  Alter  von  70  bis  80  Jahren,  50,  im  Alter  von  80—90  Jahren
und  5%,  im  Alter  von  mehr  als  90  Jahren  gestorben.  Unter  allen  diesen  Personen,
welche  ein  Lebensalter  von  mehr  als  60  Jahren  beim  Tode  erreicht  hatten,  war  das  weibliche
Geschlecht  erheblich  stärker  als  das  männliche  vertreten,  denn  nach  Ablauf  des
60.  Lebensjahrs  starben  nur  590627  männliche,  aber  659446  weibliche  Personen:
unter  je  1000  Gestorbenen  so  hohen  Alters  befanden  sich  also  528  Persorien  weiblichen
  Geschlechts,  während  unter  der  Gesamtbevölkerung  des  Deutschen  Reichs  nach
den  Zählungsergebnissen  vom  Dezember  1900  und  1905  nur  508  bezw.  507  Personen
weiblichen  Geschlechts  auf  je  1000  Lebende  nachgewiesen  wurden.

Untersucht  man  näher,  wie  viele  von  den  Gestorbenen  hier  und  da  das  hohe  Lebensalter
  von  60  oder  mehr  Jahren  erreicht  haben,  lässt  aber  bei  Beantwortung  dieser  Frage
die  im  Kindesalter  bis  zu  15  Jahren  Gestorbenen  ausser  Betracht,  so  erhält  man  das
für  die  Bewohner  des  Deutschen  Reichs  im  allgemeinen  nicht  ungünstige  Ergebnis,
das  von  je  1000  nach  Ablauf  des  15.  Lebensjahrs  Gestorbenen  526  die  Altersgrenze
von  60  Jahren  überschritten  hatten.  Vergleicht  man  in  dieser  Hinsicht  einzelne  Teile
des  Reichs  untereinander,  so  tritt  ein  sehr  wesentlicher  Unterschied  zwischen  :  den
dünnbevölkerten  und  den  dichtbevölkerten  Gebieten  insofern  zu  Tage,
als  in  letzteren  eine  weit  geringere  Zahl  der  nach  Ablauf  des  15.  Lebensjahres  gestorbenen
  Personen  das  60,  Lebensjahr  beim  Tode  erreicht  oder  überschritten  hatte;
besonders  deutlich  zeigt  sich  ein  Unterschied  in  diesem  Sinne,  wenn  man  die  Sterblichkeitsverhältnisse
  in  den  deutschen  Grossstädten  mit  denen  in  den  Mittelstädten
  und  in  den  kleineren  Gemeinden  vergleicht.  So  hatten  z.  B.  während  der
Berichtsjahre  1902  und  1903  von  je  1000  nach  Ablauf  des  15.  Lebensjahrs  Gestorbenen
  unter  dem  am  dichtesten  zusammenwohnenden  Teile  der  Reichsbevölkerung,
d.h.  in  den  (33)  Grossstädten  nur  407,  und  in  den  (5/)  Mittelstädten  436,  dagegen
in  den  kleineren  Gemeinden  und  auf  dem  platten  Lande  557  die  Altersgrenze  von
60  Jahren  überschritten.  Erwachsene  Personen  wurden  also  in  den  Grossstädten  durchschnittlich
  in  früherem  Lebensalter  als  in  den  Mittelstädten  und  hier  wiederum  in  weit
früherem  Lebensalter  als  in  den  kleineren  Gemeinden  vom  Tode  ereilt!).

Hinsichtlich  der  Sterblichkeitsverhältnisse  der  jugendlichen  Bevölkerung  machte
sich  ein  Unterschied  zwischen  (srossstädten  und  Mittelstädten  etc.  in  dem  Sinne  bemerklich,
  dass  für  Kinder  von  1  bis  15  Jahren  die  Sterbensgefahr  am  grössten  in
den  Mittelstädten,  etwas  geringer  in  den  Grossstädten,  am  geringsten  in  den  kleineren
Gemeinden  war,  denn  auf  je  10000  Lebende  der  Altersklasse  von  1  bis  15  Jahren
starben  während  der  Jahre  1902  und  1903  bezw.  19042):

in  den  Grossstädien  95,3  bezw.  91,7,
»  »  Mittelstädten  99,9  „10,1,
»  „  kleineren  Gemeinden  87,1  „82,9.

Nach  den  Ermittelungen  für  den  fünfjährigen  Durchschnitt  1898  bis
1902,  auf  welche  sich  die  Abb.  3  der  Taf.  7  bezieht,  starben  in  den  drei  Gemeindegruppen
  von  1000  Lebenden  gleichen  Alters

im  Alter  von  |  33  Grossstädte  |  57  Mittelstädte  ‚kleinere
Gemeinden
1  bis  15  J.  10,3  10,3  91
15  bis  60  J,.  8,7  8,8  8,6
60  J.  u.  darüb.  65,9  70,0  70,8

I)  Vgl.  MStMKGA  Bd.  10  S.  73,  auch  Bd.  8  S.  127  und  Bd.  10  S.  87,  221,  222.  Bezüglich  der  Grossund
  Mittelstädte  s.  S.  20.  ?)  Vgl.  MSıMKGA  Bd.  10  8.  73,  236.