Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Sodann  wurden  einer  öfentlichen-  Belobung  für  würdig  erkannt:
die  Studirenden  der  Landwirthschaft:
August  Rolfsen  aus  Bergen  in  Norwegen,  und
Melchior  Sandmeier  aus  Seengen  in  der  Schweiz;
die  Studirenden  der  Forstwirthschaft:
Hermann  Hopfengärtner  aus  Stuttgart  und
Friedrich  Schwenkel  aus  Urach.

Hohenheim  den  18.  September  1847.  In  Abwesenheit  des  Direktors,
dessen  Stellvertreter:

Professor  Fleischer.
4.  Der  Centralstelle  des  lanvwirtbschaftlichen  Vereinc.

Ertheilung  der  Jahres-  (September-)  Preise  für  technische  oder  landwirthschaftliche
Erfindungen  und  Leistungen.

Seine  Königliche  Majestät  haben  sich  über  die  Bewerbungen  um  die  durch  die
Bekanntmachung  vom  22.  Februar  d.  J.  (Reg.  Blatt  S.  77)  zur  Beförderung  der  technischen
  und  landwirthschaftlichen  Industrie  aus  Höch-Ihrer  Oberhofkasse  ausgesetzten  Preise
Vortrag  erstatten  lassen  und  hierauf  durch  höchste  Entschließung  vom  18.  d.  M.  Nachstehendes
  gnädigst  zu  verfügen  geruht.

I.  Der  mechanische  Preis  von  30  Dukaten  und  einer  fllbernen  Medaille,  um  welchen
  zwölf  Bewerbungen  eingekommen  sind,  ist

a)  dem  Mechanikus  Carl  Geiger  in  Stuttgart

wegen  der  von  ihm  an  dem  elektromagnetischen  Telegraphen  zwischen  Stuttgart  und
Cannstatt  zur  Ausführung  gebrachten  zweckmäßigen  und  sinnreichen  Verbesserungen
zuerkannt,  sodann  aber  ist

b)  dem  Groß-Ubrmacher  Valentin  Stoß  in  Ulm

wegen  der  von  ihm  vorgelegten  vurch  verbesserte  Einrichtungen  zu  Bewirkung  eines
gleichförmigen  Gangs  sich  auszeichnenden  Thurmuhr
eine  Aufmunterungs-Prämic  von  10  Dukaten,  und
#0)  dem  K.  Hofdomänen-Verwalter  Schmalzigaug  in  Friedrichshafen  wegen  der  von
ihm  erfundenen  und  in  Anwendung  gebrachten  sogenannten  Kunstramme  zum  Einschlagen
  von  Pfählen  bei  Wasserbauten
die  silberne  Medaille  für  technische  Leistungen  gnädigst  ertheilt  worden.