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Bentralblatt
für das
Deutsche Reich.
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Neichsamt des Imnern.
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In bortehr#n Purch alle Woltanstalton und GPuchhandlungen ## Dahrespraise von 8.#.
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XIVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Dezember 1918. Nr. 48.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuerwesen: Verzeichnis der stempelfreien in- und ausländischen Gewinnanteil-
* wean “ “ J 2 #n schein= und Zinsbogen usw. ermächtigten Wwtesteuen.
etz über die Besteuerung des Personen- un ter-
verkehrs zur Abstempelung von stempelpflichtigen und 2. r Ausweisung von Ausländern aus den
1. Zoll- und Steuer wesen.
Verzeichnis
der Amtsstellen, welche nach Maßgabe der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetz und
der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs
zur Abstempelung von
I. stempelpflichtigen inländischen Renten= und Schuldverschreibungen, stempelpflichtigen und
stempelfreien in- und ausländischen Gewinnanteilschein= und Zinsbogen (Reichsstempel-
tarif Nr. 2a, b und 3 A);
II. auslãndischen Aktien, Renten und Schuldverscheibungen (Reichsstempeltarif Nr. 1 C, 2e, d);
III. Kuxscheinen (Reichsstempeltarif Nr. 18);
IV. Genußscheinen (Reichsstempeltarif Nr. 3):
V. Lotterielosen (Reichsstempeltarif Nr. 5) und Fahrausweisen (Verkehrssteuergeses 816 Abs.2);
VI. Vordrucken zu Schiffsfrachturkunden (Reichsstempeltarif Nr. 6
VII. Vordrucken zu Frachturkunden im Eisenbahnverkehre Mesesenhitar Nr. 64 1)
ermächtigt find.
Bemerkungen.
1. Die lediglich zum Verlaufe von Slempelzeichen ohne Abstempelungsbefugnisse zuständigen Amtsstellen sind in
das Verzeichnis nicht ausgenommen.
Die Amtsstellen sind für Preußen nach Provingen, für Bayern nach Kreisen, im übrigen innerhalb jedes
Bundesstaats fortlarsen nach der Folge der Anfangsbuchstaben geordnet.
. Die römischen 3 ahlen in Spalte 6 bedenten die oben in gleicher Beise bezeichneten Befugni
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sse.
die unter psgeführten Amtsstellen sind auch zur Ungültigmachung des Reichsstempels nach §§ 37, 38 der
lusführungsbestimmungen befugt.
Aufgestellt im Reichsschatzamt im November 1918.
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