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Zentralblatt
Deutsche Reich.
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Jahrespreise von 8 ℳ.
Einzelne Nummern werden mit 20 Pf. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet.
XLVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. März 1918. Nr. 9.
Inhalt:
Fre 1 E E 2. Zoll- und Steuerwesen: Befreiung der Termingeschäfte
die Elektrischen Prüfämter Seite 113 in Baumwolle vom Umsatzstemmel
1. Maß und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
ist das folgende System von Meßwandlern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im
Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
System 3 Form NJ 11,
Stromwandler für einphasigen Wechselstrom, hergestellt von den Siemens-Schuckert-
Werken in Berlin.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. Springer in Berlin W 9 Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 15. Februar 1918.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.