Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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öffentlich  veranstaltete  Pferderennen  von  den  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen
gemeinsam  zu  erteilen  ist.

Dresden,  den  17.  April  1912.

Die  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.
Graf  Vitzthum  v.  Eckstädt.  v.  Seydewitz.

Schneider.

 

 

Nr.  29.  Bekanntmachung,

Anderung  des  Musters  zu  dem  Quittungsbuche  für  Invaliden  und  Rentenempfänger
  betreffend;

vom  1.  Mai  1912.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  16.  März  1912  beschlossen,  daß  die  in  Ziffer?
Absatz  7  der  vom  Reichskanzler  unter  dem  19.  Juni  1906  (Zentralblatt  für  das  Deutsche
Reich  S.  662)  und  vom  Kriegsministerium  unter  dem  5.  Juli  1906  (G.=  u.  V.-Bl.
S.  211)  bekannt  gemachten  Ausführungsbestimmungen  zum  Mannschaftsversorgungsgesetze
  vorgeschriebenen  Quittungsbücher  fortan  nach  dem  beiliegenden  Muster  anzufertigen
  sind.  —
Gleichzeitig  hat  er  den  Reichskanzler  ermächtigt,  Anderungen  des  Musters,  die
lediglich  formaler  Natur  sind  oder  eine  Wiedergabe  von  Gesetzes=  oder  sonstigen  Bestimmungen
  bedeuten,  anzuordnen.
Vom  Reichskanzler  ist  die  vom  Bundesrate  beschlossene  Abänderung  unter  dem
16.  April  1912  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  280)  bekannt  gemacht  worden.

Dresden,  den  1.  Mai  1912.

Kriegsministerium.

Frhr.  v.  Hausen.
Puschner.