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entralblatt
für das
Deutsche Reich.
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Reichsamt des Innern.
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Ju betiehen durch alle Vostanstalton und Huchhandlung## ####m Dahrespreise von 8 M.
Einzelne Nummern werden mir 20 Pf. für jeden acheselcigen Druckbogen berechnet.
XIVI. Jahrgang-. « Berlin, bienstag, den 30. Juli 1918. Ar. 26.
Jnhalt: 1. Zoll- und — Anderungen der Vesinimnuhen über den Ersab bes Steuerwerts
— Ausführungsbestimmungen zum Neichsstempelzerere, der außer Geltung gesetzten, noch ungebrauchten
Sei Wechselstempelzeihen
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Anderungen der Grundsätze zur Iuslechci *8
Keichestempelgesedes 2. Handels= und Gewerbewesen: Ausführungs=
Inderungen der sihrnosbeeimmungen 255 « bestimmungen zur Bekanntmachung, betreffend die
Sechselstempelgesede 369 private Schwefelwirtschat 862
1. Zoll= und Steuerwesen.
Bekanntmachung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. Juli 1918 beschlossen:
1. den nachstehend abgedruckten Anderungen
A. der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze“)
B. der Grundsätze zur Auslegung des Reichsstempelgesetzes
mit der Maßgabe zuzustimmen, daß diese Anderungen mit dem 1. August 1918 in
Kraft treten,
den Reichskanzler zu ermächtigen, die Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze
und die Grundsätze zur Auslegung des Reichsstempelgesetzes mit den aus Ziffer 1 dieses
Beschlusses sich ergebenden Anderungen in fortlaufender Folge der Paragraphen und
Nummern bekannt zu machen.
Berlin, den 29. Juli 1918.
14%
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Schiffer.
*) Zentralblatt für das Deutsche Reich 1913 S. 801, 1916 S. 177 und 217, 1917 S. 161.