Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Leststellung der Stempelabgabe und Unittung?). 
Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur Uberwachung der Ge- 
vom ten 
schäftsführung bestellten Personen für das Geschäftsjahr bis en 
gütungen M Pf. betragen. 
— Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. 
— Die Stempelabgabe nach dem Satze von 20 v. H. berechnet sich auf 
— Die Hälfte des 5000 .K übersteigenden Betrags der Gesamt- 
vergütungen beträgt. 
Die Stempelabgabe wird hiernach festgesetzt auf den Betrag von 
in Buchstaben Mark Pf. 
Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. 
den ten 
(Amtebezeichnung) 
(Unterschrift) 
(Amtsstempelabdruck), 
*) Nicht ZJutreffendes ist zu streichen. 
. gewährten Ver- 
Pf. — 
K. Pf. — 
M Pf.— 
vereinnahmt.
	        
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