156 Revision.
lichkeit des Verfahrens und Nicht-Vernehmung des Entmündigten.
XLIX, 180. Revision wegen nicht ausgeschlossener
Oeffentlichreit bei Vernehmung des Entmündigten
in I. Instanz. EB. IV, 344. Verzicht auf Nevision.
EB. III, 155. Unterzeichnung der Revisionsschrift.
EB. III, 406. Zustellung der Rvisionsschrift für den
Anwalt der Berufungoinstang. EB. " 235. Zustellung
der Repvisionsschrist. EB. IV, 29. L 285. Jun EB.
IV, 30, 75, 109. Gesebesverketzung. EB. IV, 75, 202.
Frage der Rechtsanwendung. EB. IV, 75. Voraussetzung
der Revision. EB. IV, 117. Prüfung des .W Urtheils.
EB. IV, 164. Revisionsanschleßung. EB. IV, 200.
Revision in Strafsachen: XIV, 519, 523, 2o0 Ueber
Zuständigkeit des Oberlandesgerichte München als Revisionsgerichts.
XLV, 529. Das Rechtsmittel der Revision
im Strafprozesse von K. M. Lomm. XIVI, 48. Revisionsbegründungsfrist.
EB. III, 20, 29, 62, 103, 223,
Berechnung der Frist zur Siellung und Begründung
eines Rrvisionsantrages. XLVI, 71. Revision gegen
in der Berufungsinstanz erlassene Urtheile der Landgerichte.
XILVI, 86. Verwerfung der Revision als unzulässig
wegen Mongels der erforderlichen Begründung. XLVI,
8, 89. Voraussetzung der Befugniß eines Verkheivigers
zur Einlegung der Revision. XLVI, 87. Unwirksame
Zurücknahme der Revision. XLVII, 260. Zuléssigkeit der
Anschlußerklärung einer Verwaltungsbehörde an eine staatsanwaltschaftliche
Revision, wenn die Berufung dieser Verwaltungsbehörde
als verspätet verworfen worden war.
XIVII, 288. Verletzung von Rechisnormen Über das
Verfahren in Strafsachen. XIVIII, 475. Desgleichen
von solch-n, welche lediglich zu Gunsten des Angeklagten
gegeben sind. EB. III, 318. Instruktion von Locomotivfübrern
keine Rechtenorm. CB. III, 277. Einreichung
einer Reoisionobegrlindung beim Revisionsgericht statt beim
Berufungogericht in Strafsachen. L, 332. Bedingte Revisionscinlegung.
EB. III, 223. Reoisionseinlegung ohne
Beibringung der Vollmacht des Verurtheilten. Ev. III
276. Anbringung der Revisionsanträge mit Begründung
beim Gerichtsschreiber. EB. III, 278. Begründung der
Revisionsanträge zu Protokoll des Gerichtsschreibers. EB.
IV, 91, 219. Nichtabrechnung der Untersuchungshaft als
Revisionsgrund. EB. III, 5. DeMzgleichen Mangel der
Feststellung des Strafantrages. EB. III, 6. Zurückverweisung.
Freiheit des neu entscheidenden Gerichts. EB.
III, 278. Beschränkung der Revision auf den Kostenpunti
EB. IV, 174. Unterzeichnung der Reolsionsschrift.
EB. IV, 175. Unterzeichnung der Revisionsanträge durch