Full text : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 29-39 (3)

Nummer  37
w—  .  7  N##st-zsznuV

Als  arbeitsfähig  soll  grundsätzlich  jeder  gejunde  Arbeiter
  gelten,  da  es  sich  nur  um  vorübergohende  zweistündige
Ladearbeitlen  (s.  unter  d)  handelt.  Auch  der  hochqualifiziorte
Arbeiter  soll  nicht  ausgenommen  sein,  denn  es  kommt  vor
allem  auf  die  ZCleichmäßige  Durchführung  des
Prinzips  an.  Von  der  Verpflichtung  befreit  sollen  nur
solche  Arbeiter  sein,  die  dem  Betriebe  infolge  der  Art  ihrer
Beschäftigung  nicht  entzogen  werden  können,  z.  B.  Ofenlente.

3.  Die  Arbeitsfähigen  werden  in  eine  nach  Fabriknummern
  geordnete  Liste  eingetragen.  In  die  Liste  werden
auch  die  Permerke  über  die  geleisteten  Notarbeilen  eingetragen.


4.  Die  in  der  Liste  geführten  Personen  werden  im
Bedarfsfalle  der  Reihe  nach  zu  etwa  zweistlindigem  Dienst
aufgerufen.

Der  Aufruf  soll  möglichst  frühzeitig  erfolgen,  damit  die
Beteiligten  sich  mit  ihrer  Arbeit  darauf  einrichten  können.
Er  geschieht  in  der  Weife,  daß  der  Hofmeister  dem  Betriebsbüro
  die  Anzahl  der  benötigten  Hilfskräste  meldet.  Das
Betriebsbüro  stellt  die  fülligen  Nummern  fest  und  läßt  sie
durch  die  zuständigen  Meister  aufrufen.  Eine  Tafel  bei  dem
Pfortner  zeigt  außerdem  ständig  die  zunächst  an  die  RNeihe
kommenden  Nummern  an.

5.  Die  Vergütung  im  Entladedienst  muß  für  den  sonst
mit  anderer  Arbeit  Beschäftigten  so  bemessen  sein,  daß  er
mindestens  ebensoviel  verdient,  wie  bei  seiner  gewöhnlichen
Beschäftigung.  Zuschläge,  die  den  Arbeiter  zu  Höchstleistungen
  anspornen,  werden  empfohlen.

B.  Sonntags--  und  Feiertagsladeodienst.

Die  Unterbrechung  der  Ent=  und  Beladung  der  Wagen
in  den  Betrieben  während  der  Sonn,  und  Fetertagspaufe
bedeutet  einen  Ausfall  von  rund  15  Prozent  an  Wagen  und
eine  Anhäufung  der  Transportarbeiten  für  die  ersten  Tage
der  Woche,  die  den  Keim  zu  periodischen  Unregelmäßig--keiten
  in  sich  trägt.

Deshalb  muß  nach  obigem  Beifpiel  mit  der  Arbeiterschaft
  auch  für  den  Sonntag.  und  Feiertagsladedienft  eine
Regelung  dahin  getroffen  werden,  daß  während  des  Sonntags
  und  der  Feiertage  das  Ladegeschäft
wie  an  Werktagen  vor  sich  geht.  1

Hierzu  bedarf  es  der  entsprechenden  Einteilung  des
eigentlichen  Transport--Personals  (Lokomotivführer,  Nangierer,
  Hofmeister,  Expedienten),  der  nötigen  Arbeitskräfte
für  die  Ent=  und  Beladung  selbst  und  der  nötigen  Vorarbeiter
  und  Werkmeister  für  die  weitere  Behandlung  der
Transportgüter.

Auch  an  den  kommenden  Weihnachtsfesttagen
  muß  die  Transport--Arbeit  ohne
Stockung  durchge  führt  werden.

C.  Mitarbest  des  Ausschusses.

Auf  die  Mitarbeit  des  Ausschusses  wird  größter  Wert
gelegt.  Bei  der  Maschinenfabrik  Buckau  haben  sich,  als  der
Notladedienst  noch  nicht  auf  jeden  arbeitsfähigen  Mann  ausgedehnt

  war,  Schwierigkeiten  mit  der  Arbeiterschaft  ergeben-Als

  dann  im  Benehmen  mit  dem  Arbeiterausschuß  der
Grundsatz  der  Gleichmäßigkeit  zur  Durchführung  gelongte,
waren  die  Schwierigkeiten  behoben  und  die  schnellste  Entund
  Beladung  der  Eisenbahnwagen  gesichert.  Jeder  Arbeiter
  kann  nach  den  Lehren  des  letzten  Winters  selbst  beurteilen,
  was  die  Regelmäßigkeit  der  Heranschaffung  der
Werkstoffe  für  ihn  selbst  bedeutet,  und  er  wirkt  daher  gern
an  der  gemeinsamen  Aufgabe  mit.  Sollten  aber  irgendwo
die  Verhandlungen  nicht  zum  Ziele  fithren,  so  werden  die
zuständigen  Kriegsamistellen  vermitteln.

Rrlegsamt.  Rmissche  mistiellungen  und  Hachrschten  J

*  Beschleunigte  Entladung  der
Güterwagen.

(Weifere  Erfahrungen  der  Rriegsamistellen
ogl.  „KRriegsamt“  HRr.  34,  S.  5.)

6  Krlegeminliterlum,  Krlegsamt.
Tab.  Nr.  stab  m  3d  26701.  1I.  17.  K.  vom  28.  II.  1917.
fluszug.
I.  Notwendigkeit  der  Selbsthilfe.
Die  organisierte  Selbsthilfe  der  Unternehmer
  nach  dem  Vorbild  von  Hannover  hat
vlelsach  Beachtung  gefunden.  Eine  besonders  großzügige
  Organisation  ist  in  Saarbrücken  geschaffen
wowen.  Hiersiber  wird  einem  Schreiben  der  dortigen  Handeltkammer
  folnendes  ontnommen:

„Die  mit  dem  slärleren  Herbstverkehr  zunehmenden  Entladeschwierigkeiten
  bet  den  größeren  Werken  flellten  die  Handelskammer
  vor  die  Notwendigkeit,  für  die  von  ihr  bertretenen
6  Industriewerke  nach  geeinneten  Abhilfemaßnahmen  zu

suchen.  Obwohl  die  Kummer  sich  der  praktischen  Schwierigkeiten
ehr  wohl  bewücht  war,  entselloßz  sie  sich  doch  dagu,  in  ihrem  Vegirk
eine  besondere  Arhriterausgleichmielle  zu  schaffen,  die  dazu  dienen
soll,  den  bei  den  einzelnen  Weorken  auftretenden  vorüberehenden
  Arbeiterbedarf,  z.  W.  für  die  Enlladearbriten,  für
Sufräumungscebeiten  u##  W,  zu  decken.  Die  Mibeilerausgleichstelln
hätt  einen  besonderen  Stamm  von  wWrheitern  für  die  beterligten
Firmen  jederzoit  berrit.  Die  dazu  nöligen  AUrbeitskräfte  werden
in  der  Woeise  bestcffl,  daß  sich  did  Nusgleichstelle  einmal  durch
das  Deutsche  Industriebureau  in  Wrüsel  belgische  Arbeiter  und
durch  die  Demsche  Arbeitergentrale  in  Verlin  andere  ausländische
Arbelter  vermittekn  läßt.  Außerdem  sind  mit  henu  Arbetitsnachweisstellen
  und  den  Hilfsdienstmeldestellen  des  Brzirks  sow'ie
mit  den  Einbernfungsausschissen  Verbindungen  augeknupft
lorden,  um  die  sich  dori  melaenden  Leuse  für  die  Arbeiterausgleichstelle
  heranzuziellen.  Im  Bedarksfalle  soll  auch  auf
Jungmannen  gurückgegrissen  werden,  Leßten  Endes  aber  wird
die  Notstandsverordnung  des  stellvertretenden  Giencralkommandos
die  Handhabe  zur  Wotwinnung  der  nöligen  rbeilsträfte  bieten.

Den  Arbeiterstamm,  der  zur  Zeit  aus  80  Maun  belteht,  unterält
  ein  Tiefbanunternehmer,  der  die  vorübergehend  nicht  begoe
  ein  Kräfte  für  seine  eigenen  Zwecke  auf  seluen  Waustellen
berwendet.  Er  besorgt-  auch  die  Unterbringung  und  die  Verpflegung
  der  Lente  und  nimmt  die  Enttohnung  vor.  Mit  den

einzeknen  Werken  schließt  er  zu  bon  vornherein  an  vereinbarenden

usten  Sützen,  über  deren  Angemessenheit  ein  von  der  Ausgleich-2

  -ni-m  Fachmann  Pgemesen  Verträge  über  die  Abgabe
der  Leuie  ab.  —  Nach  Milleilung  der  Kriegsamtstelle  werden
alißer  den  genannten.  80  Köpfen  bereits  schon  tebzt  weilere
120  Mann  dauernd  in,  den  verschiedenen  Hütlen  in  Einzoltrupps
beschäftigl.  Die  Ankunft  weiterer  Arbeiter  wird  erwartet.“

Die  Begründung  ähnlicher  Einrichtungen  stehl,  soweit
hier  noch  bekannt  geworden,  in  Leipzig,  Chemnitz,  Zwickan,
Plauen,  Frankfurt  a.  M.,  Darmstadt,  Mainz  und  in  verschiedenen
  Städten  des  rheinisch-westfälischen  Industriereviers
  bebor.  Ueberall  ist  darauf  zu  achten,  dat  fich  die
Aushilfe  nicht  etwa  auf  den  Vezirk  einer  Stadt  beschränkt,
sondern  daß  die  Möglichkeit  besteht,  die  Kolonnen
notfalls  auch  an  anderen  Plätzen  einzusetzen,
  wie  das  sowohl  in  Hannover  als  auch  in  Saarbrücken

  vorgesehen  ist.  —  Gleich  den  industriellen  Betrieben

und  Verbänden  müssen  auch  die  Stadtverwaltungen
als  Empfänger  von  Mossensendungen  dafür  sorgen,  daß  sie
im  Notfall  aus  den  in  ihren  Betrieben  irgendwie  entbehrlichen
  Arbeitern  umd  Arbeiterinnen  Entladekolonnen  formieren.
  In  Köln  und  Wiesbaden  sind  solche  Kolonnen  gelegentlich
  schon  mit  bestem  Erfolg  eingesetzt  worden.

Fuhrämter,  die  gleichzeltig  auch  die  Gestellung
  von  Entladearbeitern  vermitteln,
find  mehrfach  noch  im  Bozirk  der  Kriegsamtstelle  Breslau
gegründet  worden.