Nummer 37
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Als arbeitsfähig soll grundsätzlich jeder gejunde Arbeiter
gelten, da es sich nur um vorübergohende zweistündige
Ladearbeitlen (s. unter d) handelt. Auch der hochqualifiziorte
Arbeiter soll nicht ausgenommen sein, denn es kommt vor
allem auf die ZCleichmäßige Durchführung des
Prinzips an. Von der Verpflichtung befreit sollen nur
solche Arbeiter sein, die dem Betriebe infolge der Art ihrer
Beschäftigung nicht entzogen werden können, z. B. Ofenlente.
3. Die Arbeitsfähigen werden in eine nach Fabriknummern
geordnete Liste eingetragen. In die Liste werden
auch die Permerke über die geleisteten Notarbeilen eingetragen.
4. Die in der Liste geführten Personen werden im
Bedarfsfalle der Reihe nach zu etwa zweistlindigem Dienst
aufgerufen.
Der Aufruf soll möglichst frühzeitig erfolgen, damit die
Beteiligten sich mit ihrer Arbeit darauf einrichten können.
Er geschieht in der Weife, daß der Hofmeister dem Betriebsbüro
die Anzahl der benötigten Hilfskräste meldet. Das
Betriebsbüro stellt die fülligen Nummern fest und läßt sie
durch die zuständigen Meister aufrufen. Eine Tafel bei dem
Pfortner zeigt außerdem ständig die zunächst an die RNeihe
kommenden Nummern an.
5. Die Vergütung im Entladedienst muß für den sonst
mit anderer Arbeit Beschäftigten so bemessen sein, daß er
mindestens ebensoviel verdient, wie bei seiner gewöhnlichen
Beschäftigung. Zuschläge, die den Arbeiter zu Höchstleistungen
anspornen, werden empfohlen.
B. Sonntags-- und Feiertagsladeodienst.
Die Unterbrechung der Ent= und Beladung der Wagen
in den Betrieben während der Sonn, und Fetertagspaufe
bedeutet einen Ausfall von rund 15 Prozent an Wagen und
eine Anhäufung der Transportarbeiten für die ersten Tage
der Woche, die den Keim zu periodischen Unregelmäßig--keiten
in sich trägt.
Deshalb muß nach obigem Beifpiel mit der Arbeiterschaft
auch für den Sonntag. und Feiertagsladedienft eine
Regelung dahin getroffen werden, daß während des Sonntags
und der Feiertage das Ladegeschäft
wie an Werktagen vor sich geht. 1
Hierzu bedarf es der entsprechenden Einteilung des
eigentlichen Transport--Personals (Lokomotivführer, Nangierer,
Hofmeister, Expedienten), der nötigen Arbeitskräfte
für die Ent= und Beladung selbst und der nötigen Vorarbeiter
und Werkmeister für die weitere Behandlung der
Transportgüter.
Auch an den kommenden Weihnachtsfesttagen
muß die Transport--Arbeit ohne
Stockung durchge führt werden.
C. Mitarbest des Ausschusses.
Auf die Mitarbeit des Ausschusses wird größter Wert
gelegt. Bei der Maschinenfabrik Buckau haben sich, als der
Notladedienst noch nicht auf jeden arbeitsfähigen Mann ausgedehnt
war, Schwierigkeiten mit der Arbeiterschaft ergeben-Als
dann im Benehmen mit dem Arbeiterausschuß der
Grundsatz der Gleichmäßigkeit zur Durchführung gelongte,
waren die Schwierigkeiten behoben und die schnellste Entund
Beladung der Eisenbahnwagen gesichert. Jeder Arbeiter
kann nach den Lehren des letzten Winters selbst beurteilen,
was die Regelmäßigkeit der Heranschaffung der
Werkstoffe für ihn selbst bedeutet, und er wirkt daher gern
an der gemeinsamen Aufgabe mit. Sollten aber irgendwo
die Verhandlungen nicht zum Ziele fithren, so werden die
zuständigen Kriegsamistellen vermitteln.
Rrlegsamt. Rmissche mistiellungen und Hachrschten J
* Beschleunigte Entladung der
Güterwagen.
(Weifere Erfahrungen der Rriegsamistellen
ogl. „KRriegsamt“ HRr. 34, S. 5.)
6 Krlegeminliterlum, Krlegsamt.
Tab. Nr. stab m 3d 26701. 1I. 17. K. vom 28. II. 1917.
fluszug.
I. Notwendigkeit der Selbsthilfe.
Die organisierte Selbsthilfe der Unternehmer
nach dem Vorbild von Hannover hat
vlelsach Beachtung gefunden. Eine besonders großzügige
Organisation ist in Saarbrücken geschaffen
wowen. Hiersiber wird einem Schreiben der dortigen Handeltkammer
folnendes ontnommen:
„Die mit dem slärleren Herbstverkehr zunehmenden Entladeschwierigkeiten
bet den größeren Werken flellten die Handelskammer
vor die Notwendigkeit, für die von ihr bertretenen
6 Industriewerke nach geeinneten Abhilfemaßnahmen zu
suchen. Obwohl die Kummer sich der praktischen Schwierigkeiten
ehr wohl bewücht war, entselloßz sie sich doch dagu, in ihrem Vegirk
eine besondere Arhriterausgleichmielle zu schaffen, die dazu dienen
soll, den bei den einzelnen Weorken auftretenden vorüberehenden
Arbeiterbedarf, z. W. für die Enlladearbriten, für
Sufräumungscebeiten u## W, zu decken. Die Mibeilerausgleichstelln
hätt einen besonderen Stamm von wWrheitern für die beterligten
Firmen jederzoit berrit. Die dazu nöligen AUrbeitskräfte werden
in der Woeise bestcffl, daß sich did Nusgleichstelle einmal durch
das Deutsche Industriebureau in Wrüsel belgische Arbeiter und
durch die Demsche Arbeitergentrale in Verlin andere ausländische
Arbelter vermittekn läßt. Außerdem sind mit henu Arbetitsnachweisstellen
und den Hilfsdienstmeldestellen des Brzirks sow'ie
mit den Einbernfungsausschissen Verbindungen augeknupft
lorden, um die sich dori melaenden Leuse für die Arbeiterausgleichstelle
heranzuziellen. Im Bedarksfalle soll auch auf
Jungmannen gurückgegrissen werden, Leßten Endes aber wird
die Notstandsverordnung des stellvertretenden Giencralkommandos
die Handhabe zur Wotwinnung der nöligen rbeilsträfte bieten.
Den Arbeiterstamm, der zur Zeit aus 80 Maun belteht, unterält
ein Tiefbanunternehmer, der die vorübergehend nicht begoe
ein Kräfte für seine eigenen Zwecke auf seluen Waustellen
berwendet. Er besorgt- auch die Unterbringung und die Verpflegung
der Lente und nimmt die Enttohnung vor. Mit den
einzeknen Werken schließt er zu bon vornherein an vereinbarenden
usten Sützen, über deren Angemessenheit ein von der Ausgleich-2
-ni-m Fachmann Pgemesen Verträge über die Abgabe
der Leuie ab. — Nach Milleilung der Kriegsamtstelle werden
alißer den genannten. 80 Köpfen bereits schon tebzt weilere
120 Mann dauernd in, den verschiedenen Hütlen in Einzoltrupps
beschäftigl. Die Ankunft weiterer Arbeiter wird erwartet.“
Die Begründung ähnlicher Einrichtungen stehl, soweit
hier noch bekannt geworden, in Leipzig, Chemnitz, Zwickan,
Plauen, Frankfurt a. M., Darmstadt, Mainz und in verschiedenen
Städten des rheinisch-westfälischen Industriereviers
bebor. Ueberall ist darauf zu achten, dat fich die
Aushilfe nicht etwa auf den Vezirk einer Stadt beschränkt,
sondern daß die Möglichkeit besteht, die Kolonnen
notfalls auch an anderen Plätzen einzusetzen,
wie das sowohl in Hannover als auch in Saarbrücken
vorgesehen ist. — Gleich den industriellen Betrieben
und Verbänden müssen auch die Stadtverwaltungen
als Empfänger von Mossensendungen dafür sorgen, daß sie
im Notfall aus den in ihren Betrieben irgendwie entbehrlichen
Arbeitern umd Arbeiterinnen Entladekolonnen formieren.
In Köln und Wiesbaden sind solche Kolonnen gelegentlich
schon mit bestem Erfolg eingesetzt worden.
Fuhrämter, die gleichzeltig auch die Gestellung
von Entladearbeitern vermitteln,
find mehrfach noch im Bozirk der Kriegsamtstelle Breslau
gegründet worden.