Full text : Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Vierter Band. Jugend- und Diplomatenjahre. (4)

Strafjustiz
in  Nordafrika

Constantine

542  999  SCHLÄGE

ähnlich  wie  einst  die  alten  Römer,  die  Christen  noch  mehr  verachteten
als  die  Juden,  weil  die  ersteren  eigentlich  nur  eine  Sekte  der  letzteren
wären.  Übrigens  hatte  sich,  wie  mir  Nachtigal  versicherte,  das  kluge  Volk
Israel,  wie  einst  in  Ägypten  und  später  in  vielen  anderen  Ländern,  trotz
Unterdrückung  und  Mißhandlung  auch  in  Nordafrika  schon  unter  den  Beys
eine  dominierende  Stellung  zu  verschaffen  gewußt.  Alle  Geldgeschäfte
waren  in  den  Händen  der  Juden.  Sie  waren  die  Schatzmeister,  Geheimschreiber
  und  Dolmetscher  des  Bey,  hielten  dessen  Juwelen  und  Brillanten
unter  ihrem  Verschluß  und  kontrollierten  die  Münze.  Sie  stellten  dem
unwissenden  Volk,  das  für  exakte  Studien  wenig  begabt  war,  Ärzte  und
Apotheker.

Schauerlich  war,  was  über  die  Grausamkeit  erzählt  wurde,  die  vor  der
französischen  Besitzergreifung  an  der  nordafrikanischen  Küste  geherrscht
hatte.  D’Estournelles  mag  aus  naheliegenden  Gründen  in  dieser  Richtung
übertrieben  haben,  aber  auch  Nachtigal  wußte  Übles  zu  berichten.  Die
kleinsten  Vergehen  wurden  mit  Prügel  bestraft,  die  mit  einem  Ochsenziemer
  verabreicht  wurden.  Die  Streiche  wurden  an  einem  Rosenkranz  abgezählt.
  Mehr  als  999  Schläge  durften  nach  dem  Koran  nicht  erteilt  werden.
So  weit  soll  es  aber  kein  Delinquent  gebracht  haben,  namentlich,  wenn
ihm,  wie  dies  erlaubt  war,  die  Hiebe  von  vorn  verabreicht  wurden.  Ein
beliebter  Brauch  war  es,  einen  für  ernstlichere  Vergehen  Verurteilten  bis
an  den  Hals  in  den  Sand  zu  graben  und  dann  seinen  Kopf  den  Mißhand-.
lungen  der  Vorübergehenden  preiszugeben.  Oder  auch,  ihm  Nasenlöcher,
Mund  und  Ohren  mit  Schießpulver  anzufüllen  und  dieses  anzuzünden.
Gelegentlich  wurde  auch  ein  Missetäter  lebendig  in  die  Haut  eines  toten
Ochsen  eingenäht.  Oder  man  band  ihn  an  den  Schwanz  eines  Maultieres,
das  zum  Galopp  angetrieben  wurde.  Hoch  in  Ehren  stand  die  Lex  talionis.
Ein  jüdischer  Garkoch,  der  überführt  worden  war,  in  Öl  gebackenes
Menschenfleisch  verkauft  zu  haben,  wurde  nach  und  nach  in  kleine  Stücke
zerschnitten,  die  man  eins  nach  dem  andern  in  einen  Kessel  voll  siedendem
Wasser  warf  und  dann  vor  den  Augen  des  Sterbenden  den  Hunden  zu
fressen  gab.  Genug  der  Greuel.

Von  Tunis  fuhr  ich  nach  Bone,  das  noch  heute  ein  beliebter  Seeplatz  ist
und  einst  als  Hippo  Regius  der  Bischofssitz  des  heiligen  Augustinus  war,
den  ich  sehr  verehre  und  zu  dessen  „‚Confessiones‘  ich  immer  wieder  greife.
In  Constantine,  der  auf  einem  Felsenplateau  gelegenen,  von  einer  tiefen
Schlucht  umgebenen  Haupstadt  des  östlichen  Algeriens,  machte  ich  die
Bekanntschaft  eines  höheren  katholischen  Geistlichen,  eines  würdigen  und
klugen  Mannes,  der  mıir  bereitwillig  über  seine  Eindrücke  und  Erfahrungen
Auskunft  gab.  Er  glaubte  nicht  an  die  Gefahr  und  nicht  einmal  an  die
Möglichkeit  eines  Aufstandes  der  Eingeborenen  in  Algier  und  Tunis.  Sie