Full text: Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Erster Band. Die allgemeinen Lehren und das Recht der Forderungen. (1)

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mit Eduard IV. auf. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß er ein 
natürlicher Sohn des Königs gewesen ist. Margaretha von Burgund, 
durch ihre Agenten auf ihn aufmerksam gemacht, sandte ihn erst eine 
Weile nach Portugal, damit er sich im Auslande Menschenkenntnis 
und feine Umgangsformen aneigne und berief ihn dann beim Aus- 
bruche des Krieges zwischen Karl VIII. und Heinrich VII. von da 
1492 zurück und erklärte ihn feierlich für ihren Neffen, indem sie 
behauptete, die Söhne Eduards IV. wären von Richard III. nicht 
ermordet, sondern nur verborgen worden; auch Karl VIII. zog ihn an 
seinen Hof und gab sich den Anschein, als ob er Perkin Warbeck für 
echt halte. Der noch im November 1492 zwischen England und Frank- 
reich abgeschlossene Friede nötigte ihn zwar, den sogenannten Eduard V. 
fallen zu lassen, aber in Burgund wurde er noch fernerhin als König 
behandelt und auch Albrecht ließ sich durch das feine und sichere Auf- 
treten des Prätendenten täuschen und versah ihn bei seinen nächst- 
folgenden Abenteuern, ebenso wie Margaretha von Burgund, mit Unter- 
stützungen. Dakfür stellte ihm der sogenannte Eduard V. unter dem 
4. Oktober 1493 eine Verschreibung aus, daß er ihm für den Fall 
der Gewinnung des englischen Thrones 30 000 Gulden zahlen wolle. 
Dies Versprechen ist jedoch unerfüllt geblieben. Nach mancherlei Ver- 
suchen, Heinrich VII. das Königtum zu entreißen, Versuche, die ihn 
als überzeugt von seiner Sache, wenn auch nicht gerade immer als 
tapferen Enkel der Plantagenets erscheinen lassen, geriet der Präten- 
dent 1498 in die Gewalt Heinrichs VII., der ihn dann nach einem 
zweiten Fluchtversuch 1499 henken ließ. Die Echtheitsfrage dürfte 
wohl, trotz der fehlenden unbedingten Beweise für die Ermordung der 
Söhne Eduards, gegen ihn zu entscheiden sein. Wenn also Albrecht 
nicht mit Bewußtsein an einer als solcher erkannten Intrigue Marga- 
rethens von Burgund teilnahm, so ließ er sich eben, wie viele vor- 
nehme Fürsten dieser Zeit, durch das sichere Auftreten des Aben- 
teurers täuschen. — — — 
Noch war Albrecht bei der Huldigung zugegen, die Maximilians, 
seines verehrten kaiserlichen Freundes Sohne Philipp zu Brüssel 1494, 
geleistet wurde. Dann ging er nach Deutschland zurück, um dem am 
26. März 1495 eröffneten denkwürdigen Reichstage zu Worms bei- 
zuwohnen, auf dem über einen allgemeinen Landfrieden, zugleich aber
	        
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