Vorwort.
Dies Buch wendet sich an einen großen mannigfach zusammengesetzten
Leserkreis und hat ihn in seinen bisherigen vier — würde ich die neuere
Mode mitmachen, die die Auflagen nicht nach ihrer Zahl, sondern nach ihrer
Stärke numeriert, so müßte ich sagen: in seinen bisherigen neun — Auflagen
mscheinend auch tatsächlich gefunden. Denn es ist ebensosehr für Studierende
wie für Rechtslehrer, für Richter, für Anwälte bestimmt und wird dem An-
schein nach auch tatsächlich sowohl von Studierenden wie von Universitätsdozenten,
Rchtern und Anwälten ziemlich gleichmäßig benutzt.
Das Mittel, das ich angewendet habe, um mein Buch in den Dienst
eines so weiten Leserkreises zu stellen, ist einfach genug: einerseits habe ich,
um dem Bedürfnis erfahrener Leser zu entsprechen, meine Darstellung sehr
viel ausführlicher und inhaltreicher gestaltet, als das in den kurzen Hand-
ausgaben des bürgerlichen Gesetzbuchs oder in den kleineren Kompendien des
bürgerlichen Rechts der Fall gewesen ist; andrerseits habe ich, um auch den
Anfängern hülfreich zu sein, den von mir ausgewählten Stoff so gruppiert,
daß mühelos und sicher unterschieden werden kann, welcher Teil des Stoffs
gerade für die erste Einführung in das Rechtsstudium bestimmt ist.
Wie ein fachkundiger Leser dies Buch zu gebrauchen hat, wird er selbst
am besten wissen. Für ihn genüge die Bemerkung, daß ich bei den wenigen
dem Buch beigegebenen Zitaten aus Literatur und Praxis nicht an ihn, sondern
nur an Anfänger gedacht habe. Er wolle also diese Zitate als nicht vor-
handen ansehn und sich über den genauen Stand von Literatur und Praxis
bei Bedarf durch die großen Lehrbücher und Kommentare oder durch Mono-
graphien orientieren. Und er wolle sich über diesen Mangel meines Buchs
nicht beklagen:! Denn er erwäge, daß er sich bei jedem Problem, das einer
derartigen genaueren Orientierung bedarf, unter keinen Umständen an ein
einziee Buch halten darf und daß nichts ermüdender ist, als wenn er nun
in jedem Werk, das er benutzt, immer wieder die ganze Literatur mit all ihrem