Full text: Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Erster Band. Die allgemeinen Lehren und das Recht der Forderungen. (1)

Zusatz zu §§ 80 ff. Kollisionsnormen und Übergangsvorschriften. 479 
auf dies Rechtsgeschäft grundsätzlich neues Recht zur Anwendung; Beispiel: eine 1899 be- 
gründete Forderung wird 1902 an einen andern abgetreten und 1908 durch Leistung an 
Erfüllungsstatt getilgt.G Nur für die Frage, ob die Forderung ihrer Art nach ein derartiges 
Rechtsgeschäft zuläßt, gilt eine Ausnahme: ob also eine 1899 begründete Forderung rechts- 
gültig abgetreten werden kann, ist auch dann nach altem Recht zu beurteilen, wenn die Ab- 
tretung erst 1902 erfolgt.7 
3. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich seit 1900 auch bei älteren Verbindlichkeiten 
nach neuem Recht. Denn die Verzugszinsen sind tarifierter Schadensersatz; wie hoch aber 
ein Schadensersatz zu tarifieren ist, hängt von dem Gesetz ab, das zu der Zeit gilt, da sich 
der zu ersetzende Schaden ereignet.“ 
6) RG. 56 S. 303; 57 S. 99. 
7) Planck zu EG. 170; Habicht §§ 19 ff. 
8) Habicht 5 23, RG. 46 S. 74. Abw. Dernb. BR. 2 § 724.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.