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Entgelt 101e; 162 B II; 572, 2; 581 Abs. 5;
480 B; 484, 3.
Entmündigte, Geschäftsfähigkeit 175.6,7;180 8;
Rechtsgeschäfte von 175 I, 2; 181, 2;
Rechtsgeschäfte des Vertreters eines 176b;
Rechtsgeschäfte eines E. nach Aufhebung
des Entmündigungsbeschlusses 1766; 177
I. Abs.; 185 9; 189 Abs. 2.
Entmündigung 92 ff.; wegen Geisteskrankheit
und Geistesschwäche 92 ff.; wegen Ver-
schwendung und Trunksucht 98 ff.; Minder-
jähriger 93.3; Aufhebung der E. 93 unten;
94; Anordnung einer vorläufigen Vor-
mundschaft 95;im Mittelalter 109; Kollisions-
normen 112; Übergangsvorschriften 113.
Entschuldbarer Irrtum 264, 4.
Entreprisevertrag 615.
Entwehrung 507; s. Mängel im Recht.
Entwürfe des BGB. 19.
Erbrecht; s. Gesamtrechtsnachfolge; Vererbung.
Erfüllung der Forderungen 413; Vertrag? 413
II unentgeltlich 7 572 a. Animus solvendi des
Erfüllenden 413 II; E. an die zur Verfügung
zuständige Person 414 III; E. an einen
Dritten (solutionis causa adjectus) 414 III;
E. an Stellvertreter 415, 2; Ungültigkeit
der E. an Nichtlegitimierte 415, 3; höchstper-
sönliche Leistungen 415 IV; E. durch Dritte
4151IV, 2; Widerspruch des Schuldners gegen
die Leistung durch einen Dritten 415 unten;
Leistungsangebot eines Dritten, dessen Recht
durch die Zwangsvollstreckung in Sachen
des Schuldners betroffen wird (jus offerendi)
416; cessio legis bei dem jus offerendi
416 8; pflichtmäßige Leistung 416 V; Be-
weispflicht des Schuldners 416; Umdrehung
der Beweislast durch Annahme,„ls E.“ 417V;
Teilerfüllung 417 VI; Verrechnung der zur
Tilgung der Gesamtschuld nicht ausreichen-
den E. 417 VII; primäre Verrechnung der
Zinsen und Kosten 418b; subsidiäre Geltung
der Verrechnungsvorschriften 419, 2; Aus-
stellen einer Quittung 419 ff.; Rückgabe des
Schuldscheins, Anerkenntnis des Erlöschens.
der Schuld 419b: Beweiskraft der Quittung
419, 2; Aufrechterhalten der Quittung als
Erlaß 420b; Legitimation des Quittungs-
überbringers 421, 3; E. unter Vorbehalt 421
IX 1a; Annahme der E. unter Vorbehalt
421, 1b; unbegründeter Vorbehalt 422, 2;
Erlöschen der Forderung durch E. 422 X;
Fortleben der Forderung trotz E. 416 6.
— einer Nichtschuld 704#; einer durch Einrede
gehemmten, betagten oder befristeten Schuld
Wortverzeichnis.
7047; 243, 2B; Kenntnis, Irrtum, Zweifel
des Leistenden 7056; 706B I; 710c;
Sittliche u. Anstandsverpflichtungen 705#;
eines formlosen Schenkungsversprechens,
einer Spielschuld 706 Abs. 1, 2.
Erfüllungsannahme, s. Annahme als Erfüllung.
Erfüllungsgehülsen, Haftung für Verschulden
der 307; 337 9; s. Gehülfen.
Erfüllungshalber, Leistung 438 ff.
Erfüllungsort 422 ff.; Bestimmung durch Par-
teivereinbarung, Verkehrssitte, Natur des
Schuldverhältnisses 423 III; subsidiärer E.
des Wohnsitzes und der gewerblichen Nieder-
lassung 422 ff.; Holschulden als Regel 423;
Bringschulden als Ausnahme 423; Gesetz-
liche Übersendungspflicht bei Geldleistungen
423 II; Gefahr und Kosten 423 II; Anderung
des Wohnsitzes des Gläubigers 423, 1; Fiskus
und öffentliche Kassen sind befreit von der
Übersendungspflicht 423, 3; verschiedene Er-
füllungsorte bei der Aufrechnung 442, 2e;
E. beim Kauf 492, 3; 504, 1; 518 11; beim
Darlehn 590 Abs. 4, 5; s. Versendung.
Erfüllungssurrogate 437.
Erfüllungsübernahme 466.
Erfüllungsstatt, Leistung an 437 ff.; Haftung
des Leistenden für Mängel 438, 2.
Erfüllungszeit 424 ff.; Fälligkeit der Forde-
rung 424; Kündigung 424, 2; Diskont 425
III, 2; Stundungsvertrag 425 IV; Fixge-
schäft 425 V; Verkehrssitte 426 VI; Leihe
588, 3: Darlehn 592, 3; Verwahrungsver-
trag 641 V.
Erklärung; s. Willenserklärung.
Erkrankung; s. Krankheit, Viehmängel.
Erlaß 452 ff.; seitens eines verfügungsberech-
tigten Dritten 452; Vertrag 452 1; negatives
Schuldanerkenntnis 453 II; Wirkungen eines
E. zwischen Gläubiger und Gesamtschuldner
470; 666 II; Schenkung 576 B II.
Erlöschen der Forderungen; s. Erfüllung; Ver-
tragsantrag 208; 210; Vollmacht 282.
Erlöschende Befristung 330.
Ermächtigung zum Betriebe eines Erwerbs-
geschäftes 190 d; zur Verfügung über fremde
Rechte 1949; 195 Abs. 3; bei Anweisung 626.
Ermäßigung der Vertragsstrafe 393e; des
Mäklerlohns 634, 3b.
Ernstlichkeit, mangelnde 256 ff.; bei der Stell-
vertretung 2919; bei der Forderungsab-
tretung 460 Abs. 1; 461 V.
Erpressung; s. Bedrohung.
Ersatz; s. Schadensersatz, Aufwendungen.
Ersatzgeld 348e; 394 Abs. 3.