Object: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Geheimen Rat mit dem Prädikat Excellenz in den Ruhestand versetzt. Aus Anlaß seines 
70. Geburtstages ernannte ihn am 23. Dezember 1896 die theologische Fakultät in Gießen, 
hauptsächlich mit Rücksicht auf seine Verdienste als Vorsitzender des „Evangelischen Kirchen- 
gesangvereins für Deutschland“ zum Doktor honoris causa. 
7. Mecklenburg-Schwerin. 
Ministerialrat v. Bülowl) 
(geboren 1834). 
Der Großherzoglich mecklenburgische Geschäftsträger Bodo v. Bülow war als 
Nachfolger des gleichnamigen Staatsministers zum Bevollmächtigten im Bundes- 
rat ernannt worden, und hatte seinen Posten mit Beginn des Jahres 1874 über- 
nommen. 
Die Zeit seiner Berliner Thätigkeit im Bundesrat im Jahre 1874—75 
war für die innerdeutsche Thätigkeit des Reichskanzlers bekanntlich keine rosige; 
er war in Anspruch genommen durch Fragen der äußeren Politik, durch sein 
Vorgehen gegen den Botschafter Harry Arnim und insbesondere durch den 
Kulturkampf. Es hat Herrn v. Bülow#) damals zur besonderen Befriedigung 
gereicht, im besonderen Auftrag des hochseligen Großherzogs die mecklenburgischen 
Stimmen gegen das Zivilstandsgesetz abgeben zu dürfen, wie die Bundesrats- 
protokolle vom Januar 1875 ergeben. Daß es jetzt ein ebenso großer Fehler 
gewesen wäre, die einmal vorhandene obligatorische Zivilehe durch die fakultative 
zu ersetzen, ist eine ganz andere Sache, und die mecklenburgische Regierung hat 
sich deshalb durch ihr Votum gegen diesen Antrag der konservativen Partei 
keineswegs in Widerspruch mit ihrer Abstimmung von 1875 gesetzt. 
Um seine Erinnerungen aus der Bundesratszeit befragt, bemerkte Herr 
v. Bülow: 3) „Die innere Politik und Gesetzgebung lag damals, abgesehen von 
den Kulturkampfgesetzen, in den Händen von Delbrück, Michablis, Lasker, Bam- 
berger und anderen und ging infolgedessen so schlecht und so manchesterlich wie 
1) Bodo v. Bülow, geboren in Göttingen, besuchte das Gymnasium in Lüneburg 
und studirte dann in Heidelberg und Göttingen die Rechte, um darauf in den hannoverschen 
Staatsdienst zu treten; bei der Annexion 1866 war derselbe im Ministerium des König- 
lichen Hauses beschäftigt und fand nach derselben eine Anstellung als Referent im Groß- 
herzoglich mecklenburgischen Finanzministerium zu Schwerin, bis er zu Neujahr 1874 als 
ständiger Vertreter der beiden Großherzogtümer Mecklenburg nach Berlin gesandt wurde. 
Am 1. April 1875 nach Schwerin zurückberufen, übernahm er die Stelle als Staatsrat 
und Vorstand des Finanzministeriums, die er 21 ½ Jahre bekleidete. Im Herbst 1896 
trat derselbe auf seinen Wunsch in den Ruhestand. 
2) Praktisch ist derselbe, wie es bei einem mecklenburgischen Minister nicht wohl anders 
sein kann, konservativ, auf positiv christlicher Grundlage, Lutheraner. 
3) Wenngleich die obigen Auslassungen nichts Neues enthalten, so geben sie doch ein 
Bild von der politischen Auffassung Bülows, das für manchen Leser von Wert sein dürfte.
	        
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