Full text: Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

Aßhürzungen. 
Alle Gesetze sind nach Paragraphen oder Artikeln in arabischen Zahlen angeführt, 
während die einzelnen Absätze der Paragraphen oder Artikel mit römischen Ziffern bezeichnet 
sind; ein Zitat ohne jeden Zusatz bezieht sich stets auf das bürgerliche Gesetzbuch. Demnach 
bedeutet (823 II) den zweiten Absatz von § 823 des bürgerlichen Gesetzbuchs. 
Ist einem Zitat der Zusatz „siehe“ zugefügt, so bedeutet das, daß der Inhalt der 
zitierten Stelle sich mit dem von mir selbst aufgestellten Satz zwar nicht völlig deckt, aber 
ihm doch nahesteht. Dagegen bedeutet der Zusatz „vgl.“ und in noch stärkerem Maß der 
Zusatz „abw.“, daß die zitierte Stelle meiner eignen Lehre widerspricht. 
In jedem meiner Paragraphen sind die am Paragrapheneingange genannten Schriften 
nur mit dem Namen des Verfassers, meist mit dem Zusatz a. a. O., zitiert. Im übrigen 
sind solgende Abkürzungen verwendet. 
Arch. f. BR. — Archiv für das bürgerliche Recht, herausgeg. von Kohler, Ring und Ort- 
mann. 
Arch. f. ziv. Pr. — Archiv für zivilistische Praxis, herausgeg. von Heck u. Rümelin. 
AusfGes. = Ausführungsgesetz; wenn ohne Zusatz zitiert, sind die Landesausführungs- 
gesetze zum BE#B. gemeint. 
BauSich Ges. = Reichsgesetz über die Sicherung der Bauforderungen vom 1. Juni 1909. 
Bekker u. Fischer = Beiträge zur Erläuterung u. Beurteilung des Entwurfs eines bürger- 
lichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich, herausgegeben von Bekker u. Fischer (seit 88). 
Bo. — Bürgerliches Gesetzbuch für das D. Reich. 
Biermann — Biermann, das Sachenrecht des BGB.s 2. Aufl. (03). 
Biermann BR. — Biermann, Bürgerliches Recht Bd. 1 (08). 
Bernhöft u. Binder — Beiträge zur Auslegung des BGB.s, herausgegeben von Bernhöft 
u. Binder (02). 
Binder — Binder, Die Rechtsstellung des Erben nach dem d. BG. (01, 03, 04). 
v. Blume — Das Familienrecht des BGB.s8 erläutert von Opet u. v. Blume (06, 04). 
B. u. F. — Bekker u. Fischer. 
Brunner bei Endemann — Brunner, die Wertpapiere in Endemanns Handbuch des deutschen 
Handels-, See= und Wechselrechts Bd. 2 (82). 
C. c. = Code civil. 
Crome — Crome, System d. D. bürgerl. Rechts Bd. 1—4 (00—08). 
Dernburg — Dernburg, Pandekten, zitiert nach der 4. Aufl. (94). 
Dernb. Pr. Pr. — Dernburg, Lehrb. des preuß. Privatrechts u. d. Privatrechtsnormen des 
Reichs; zitiert ist Bd. 1 in b. (94), Bd. 2 in 4. (88), Bd. 3 in 1. Aufl. (80). 
Dernb. BR. — Dernburg, das bürgerliche Recht des Deutschen Reichs und Preußens; 
zitiert ist Bd. 1, 2, 4 in 3. (05—07), Bd. 3, 5 in 2. Aufl. (01, 05). 
DJI tg. — Deutsche Juristenzeitung, herausgeg. von Laband, Hamm u. Heinitz.
	        
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