Full text: Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

Inhaltsverzeichnis. 
Cie Zahlen rechts bedeuten die Seiten.) 
  
Drittes B#Buch. Das Sachenrecht. 
Erster Abschnirt. Die allgemeinen Lehren des Sachenrechts 
#100. L Begriff und QGuellen des Sachenrechts 1. 
II. Die allgemeinen Lehren des Sachenrechts im ganzen. 
gan 1, gegrif der dinglichen Rechte 2. 
5 171. 2. Arten der dinglichen Rechte 3 
iIn 3. Gemeinsame Regeln für aule Arten dinglicher Rechte 4. 
II. Die allgemeinen Lehren des Jachenrechts der Grundstücke. 
z 173. 1 Das publizitätsprinzip. Grundbuch und Suchrecht 7. 
3 U4. 2. Die Einrichtung der Grundbücher. Das Spezialitätsprinzip 8. 
8 125. 3. per Eintragungszwang 13. 
s 176. 4. Eintragungsbedürftige Verfügungen über Buchrechte 15. 
§5 17. 8. vermerkungen 20. 
9 1.. é. Nangorduung der Guchrechte 26. 
IB- 7. Lellung und Verschmelzung von Grundstücken 32. 
#s Ug9. 3. Anrichtigkeit des Grundbuchs. Grundbuchberichtigung. Wlderspruch 33. 
9 180. 9. per öfentliche Glanbe des Grundbuchs 38. 
9 181. 10. Das Grundbuch und die Verjährung 47. 
8 18. U. Das verfahren in Grunddachsachen 48. 
ö 188. IV. BDie allgemeinen Lehren des Lachenrechts der Fahrnis 56. 
9§ 184. Auhang. Mückblich auf das bisherige Recht 58. 
Zweiter Albschnitt. Besitz und Inhabung. 
I. DVer Besih. 
L Der unmittelbare Besitz. 
81866. a) Begriff und Arten des unmittelbaren Besitzes 64. 
b) Erwerb des unmittelbaren Besitzes. 
9 186. a) Erwerb neubegründeten unmittelbaren Besitzes 67. 
s 187. Erwerb bestehenden unmittelbaren Besitzes 69. 
c) Rechtliche Bedeutung des unmittelbaren Besitzes. 
L æ) Allgemeines 71I. 
6) Die kurzfristigen Besitzansprüche. 
L ææ) Der kurzfristige Anspruch wegen Besitzentziehung 73. 
t184 46) Der kurzfristige Anspruch wegen Besitzstörung 78. 
7) Die langfristigen Besitzansprüche. 
180. æc) Der langfristige Herausgabeanspruch 79. 
u!I. 46) Der langfristige Abholungsanspruch 85.
	        
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