Anhang II. Uatträge. 825
bleibe und als solcher die Truppen hier nicht verlassen werde. Zur Not
beruhigt durch diese fest wirkende Stimmung meines Vaters, der nun einen
klaren Weg durch all diese Wirrnisse und Erschütterungen vor sich zu sehen
schien, verabschiedete ich mich von ihm — meine Pflichten als Oberbefehls-
haber riefen mich in das Hauptquartier der Heeresgruppe nach Vielsalm.
Ich ahnte nicht, als ich beim Scheiden seine Hand in der meinen hielt —,
daß ich ihn erst nach Jahresfrist in Holland wiedersehen sollte.
S. 449 3. 2 v. u. Schreiben Kaiser Wilhelms an den Kronprinzen.
Nach den „Erinnerungen“ des Kronprinzen S. 303 hatte das Schreiben
sfolgenden Wortlaut: „Lieber Junge! Da der Feldmarschall mir meine
Sicherheit hier nicht meht gewährleisten kann, und auch für die Zuverlässig-
keit der Truppen keine Bürgschaft übernehmen will, so habe ich mich ent-
schlossen, nach schwerem inneren Kampfe das zusammengebrochene Heer zu
verlassen. Berlin ist total verloren in der Hand der Sozialisten, und sind
dort schon zwei Regierungen gebildet, eine von Ebert als Reichskanzler,
eine daneben von den Unabhängigen. Bis zum Abmarsch der Truppen in
die Heimat empfehle ich auf deinem Posten auszuharren und die Truppen
zusammenzuhalten! So Gott will auf Wiedersehen. Gen. von Marschall wird
Dir weiteres mitteilen. Dein tiefgebeugter Vater (gez.) Wilhelm.“
Auch der in den „Erinnerungen“ S. 319 ff. mitgeteilte Wortlaut des
Schreibens des Kronprinzen an G M. v. Hindenburg am 11. Nov. weicht
von dem Tl. 1 S. 473 f. abgedruckten an einigen Stellen ab.
Zu Teil 2.
S. 193. 30. Juli. Ermordung des GeFM.s v. Eichhorn.
Aus Moskau wird am 16. Mai 1922 berichtet: Wie aus Charkow
gemeldet wird, hat der soeben beendigte Prozeß des „Obersten Gerichtes
der Ukraine“ gegen den linken Sozialrevolutionär Paschutinski einwandfrei
die Schuld der Sozialrevolutionäre an der Ermordung des deutschen Feld-
marschalls v. Eichhorn in Kiew erwiesen. Paschutinski hat eingestanden, daß
sich eine „Kampfgruppe“ der linken Sozialrevolutionäre im Sommer 1918
gebildet hat, um durch Terrorakte die deutsche Herrschaft in der Ukraine
zu erschüttern und die Verjagung der Deutschen aus dem Lande bezw. die
Wiederaufnahme des deutsch-bolschewistischen Krieges herbeizuführen. Gleich-
zeitig hat der ebenfalls zu den linken Sozialrevolutionären gehörende Blumkin
aus demselben Grunde in Moskau den Mord an dem deutschen Gesandten
in Moskau, Grafen Mirbach, begangen. Paschutinski wurde von dem
Obersten Gericht zum Tode verurteilt.
S. 720. 8. Nov. Uebergabe der Waffenstillstandsbedingungen.
Ueber die Vorgänge im Walde von Compiegne ist neuerdings
in der „Disch. Allg. Zig.“ 1920 Nr. 265, 266, 270 und 272 eine Darstellung
(gezeichnet: Major G.) erschienen, die den Zweck verfolgt, „leidenschaftslos
und wahrheitsgetreu den Hergang zu schildern, in der Hoffnung, daß die
Kenntnis der Wahrheit, die weit übertriebenen Angriffe gegen einzelne
Personen endlich zum Schweigen bringen wird.“
Der Verf. behandelt zunächst die Entstehung der Waffenstillstands-
kommission, wobei er sich dahin ausspricht, daß kein genügender Grund
vorliege, Erzbergers Darstellung, er habe in jenen entscheidungsschweren
Tagen nur sehr ungern sich von Berlin entfernt, zu bezweifeln. Der Rück-
tritt des Gen. v. Gründell vom Vorsitz der Waffenstillstandsdelegation sei
ohne Reibungen erfolgt. Die Uebergabe der Waffenstillstandsbedingungen
an die deutschen Delegierten wird folgendermaßen geschildert: Die vier
deutschen Bevollmächtigten mit ihrer Begleitung schritten zu Fuß, die
Offiziere mit umgeschnalltem Seitengewehr, zum Zuge Fochs hinüber. Vor