Full text: Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

Zusatz. Kollisionsnormen. Übergangsvorschriften. 687 
sätzlich dem neuen Recht, auch wenn die Kinder vor diesem Termin gezeugt oder geboren 
sind (EG. 208 1, erster Halbsatz). Ausnahme: die Unterhaltspflicht des unehelichen Vaters 
ist nach altem Recht zu beurteilen, wenn das Kind vor dem 1. Januar 1900 geboren, nicht 
aber auch, wenn es vor diesem Termin gezeugt, aber später geboren ist (Ew. 208 1, zweiter 
Halbsatz). 
2. Die Rechtsstellung von Kindern aus einer ungültigen Ehe bestimmt sich nach neuem 
Recht nur, wenn die Ehe seit dem 1. Januar 1900 geschlossen ist (E#. 207).1 
3. Die Wirkung einer Legitimation, die seit dem 1. Januar 1900 erfolgt, bestimmt 
sich nach neuem Recht, auch wenn das Kind vor diesem Termin geboren ist (s. EG. 209). 
1) RG. 52 S. 245. 
* 
Cosack, Bürgerl. Recht. 5. Aufl. II. 44
	        
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