760 Buch VIII. Abschnitt 2. Die Berufung zur Erbschaft.
da sein Vater B., durch den allein er mit dem Erblasser verwandt ist, noch lebt, fehlt es an
einem Erbteil, in den er hätte eintreten können. Zu II: es erbt J. als Mutter des Erb-
lassers ½, L. als Bruder ¼, N. als Neffe ½, P., O., R. als Großneffen je ½4; dagegen
hat der Neffe O. kein Erbrecht. Zu III erben A., C. und D. als Großeltern des Erb-
lassers je ¼, H. als Onkel 116, M. als Vetter ½2, endlich T. als Urenkel der drei Oheime
F., G., J. ½82+ /16 + 1% = /2; daß T. außerdem auch Urenkel des Oheims H. ist (er
ist mit dem Erblasser vierfach verwandt!), hilft ihm dagegen nichts, weil H. ja noch am
Leben ist.
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2. Weit einfacher gestaltet sich die Erbfolge in den entfernteren Ordnungen
von der vierten Ordnung an. Es erben nämlich lediglich diejenigen Verwandten,
die dem Erblasser innerhalb der Ordnung dem Grade nach am nächsten stehn;
es ist also keine Rede davon, daß in das Erbrecht eines vorverstorbenen Ver-
wandten jedesmal sein Stamm eintrete (Erbfolge nach Graden); mehrere
Verwandte des gleichen Grades nehmen je einen Kopfteil; mehrfache Verwandt-
schaft gibt kein mehrfaches Erbrecht (1928, 1929, 1927).
Wiepviel einfacher die Erb-
folge in den entfernteren Ord-
nungen ist als in den näheren,
zeigt das nebenstehende Sche-
ma. Hier erbt aus der sechsten
Ordnung A. und B. und zwar
— jeder zur Hälfte, obschon A.
doppelt (durch Vater und
Mutter), B. nur einfach (durch
5* den Vater) mit dem Erblasser
5 #ch verwandt ist. Würde dagegen
in der sechsten Ordnung die
4 nämliche Erbfolge nach Stäm-
men gelten wie in den drei
ersten Ordnungen, so würden
zwar A. und B. gleichfalls
Erben sein, aber A. nur zu
1½+ 1/12= 7, B. sogar nur
zu ¼44. Der Rest der Erb-
schaft würde fallen: an C. mit ½ + 1/2 = 112, an D. und F. mit je ½, an G. und H.
mit je ½6, an L., M. und N. mit je ¼, an J. und K. mit je 144, an O., P., QO., R.,
S., T. mit je ½86, an U., V., W., X. mit je ½20, an Y. und Z. mit je ½460)
IV. Irgend eine Grenze ist der Verwandtenerbfolge nicht gesetzt; es
gibt weder eine letzte Ordnung noch innerhalb einer Ordnung einen letzten
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