74 Das Fürstenhaus.
seinem Namen hinzugefügten Eigenschaftsworte dann einen zu-
treffenden Ausdruck findet, wenn dasselbe nicht von einem vor-
urteilsvollen Oarteimann willkürlich gewählt, sondern der
Widerhall der Dolksstimme ist, so sucht man doch auch mit
Recht bei einer Familie, die nachweisbar als solche seit mehr
als 800 Jahren besteht, nach einem gemeinsamen Familienzug.
Ein solcher ist bei dem Hause Wettin vorhanden! Allen
Fürsten dieses Dauses nämlich wird der Ruhm gespendet, daß
sie stets in unentwegter Treue zu Taiser und Reich gestanden
haben! Jene Gewissenhaftigkeit in der Oflichterfüllung, welche
wir unserm ganzen Dolksstamme zuschreiben dürfen, haben
auch die Fürsten desselben allezeit bewiesen. Darum hat das
Deutsche Reich an ihnen zu allen Seiten eine ganz besonders
wertvolle Stütze gehabt, welche auch in den schlimmsten Seiten
zuverlässig blieb, und jetzt, da durch Gottes Gnade eine bessere
Seit angebrochen ist, das Ihrige dazu beiträgt, daß man ge-
trost in die Sukunft blicken kann.
Hören wir nun das Urteil des Leumundes über einzelne
unfrer Fürsten.
Der nachweisbare Stammpater des Hauses Wettin, Theo-
dorich von Buzici, dessen Stammgüter in Uordschwaben lagen,
wodurch die echt deutsche Herkunft unfres Fürstenhauses nach-
gewiesen ist, wird von Thietmar von WMerseburg als vir egregiae
libertatis bezeichnet, also als ein Freiherr, welcher nicht eines
andern Fürsten Dasall war, sondern außer seinem Allod nur
vom Reiche TLehen hatte.7)
Nachdem sein Sohn Dedo Derweser der Mark Meißen
gewesen war, ward dessen Sohn Heinrich von Eilenburg 1088