Full text: Bismarcks Erbe.

des Wortlauts der Verfassung hatte Bismarck 
später Anklage erheben lassen, und das Reichsgericht 
hatte in der Tat solche Diäten für ungesetzlich er- 
klärt und sie für die Staatskasse einziehen lassen. 
Der Erfolg war natürlich nur, daß die Partei eine 
andere Form für die Unterstützung der für sie 
unentbehrlichen Vertreter wählte. Bismarck er- 
klärte nunmehr: die Diätenlosigkeit sei bei Herstel- 
lung der Verfassung das Äquivalent für das all- 
gemeine und geheime Wahlrecht gewesen; wenn 
dieses Äquivalent reichstagsseitig nicht gegeben 
wäre, so würde eben auf die Unterlagen des da- 
maligen Kompromisses wieder zurückgegriffen 
werden müssen. Es frage sich, ob ein Reichstag, 
der sich der Verfassung nicht füge (wie es durch die 
Gestattung der Teilnahme der Empfänger von 
Parteidiäten an Verhandlungen des Hauses ge- 
schehe), berechtigt sei, die Reichstagsfunktion aus- 
zuüben. Dem Kaiser stehe das Recht der über- 
wachung der Reichsgesetze zu, und man könne fra- 
gen, ob es nicht angezeigt wäre, daß der Kaiser 
eine Botschaft an den Reichstag richte, in der 
dieser zu strikter Ausführung der Verfassung an 
seinem Teile aufgefordert würde. 
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