klärung abgebe, sie sei mit dem Sozialistengesetz, wie
es der Reichstag gestaltet, zufrieden; genau genommen
verlangte er nicht einmal das, sondern er verlangte
nur, daß die Regierung sage, „wir legen Wert darauf,
uns zu überlegen, ob wir ein abgeschwächtes Gesetz
annehmen können, wir wünschen also, daß uns nicht
die Entscheidung darüber unmöglich gemacht wird.“
Die Regierung tat es nicht. Bismarck erschien bei
dieser grundstürzenden Entscheidung nicht einmal
selbst im Reichstag. Er stellte den Satz auf, er habe
stets daran festgehalten, daß die verbündeten Re-
gierungen sich wohl vor Reichstagsvoten, nicht aber
vor Kommissionsbeschlüssen beugen könnten. Thimme
und andere Historiker haben diesen Grundsatz un-
besehen gelten lassen, ohne sich klar zu machen, daß
es sich jetzt gar nicht mehr um einen Kommissions-
beschluß, sondern um die Beschlüsse des Reichstages
selbst in der zweiten Lesung handelte, und Thimme
fügt hinzu, daß, wenn die Regierung freiwillig auf
die Ausweisungsbefugnis verzichtet hätte, sie sich
selbst damit die Möglichkeit genommen hätte, die ver-
stümmelte Vorlage von einem neuen Reichstag gleich-
sam komplettieren zu lassen. Er beweist damit, daß
ihm weder die damalige Lage noch die parlamen-
tarische Praxis des Fürsten Bismarck genügend be-
kannt ist. Einen Reichstag, bereit, das Sozialisten-
gesetz zu komplettieren, erwartete niemand mehr,
und die Erfahrung, die wir seitdem gemacht haben,
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