des jetzigen Krieges auf fast 5 Milliarden gestiegen.
Der Nationalökonom Schanz berechnete im Jahre
1909, daß wenn der Reichstag im Jahre 1877 nur
70 Millionen Mark bewilligt hätte (etwa die Bier-
steuer, wie sie seit dem Jahre 1909 ohne Nachteil
eingeführt worden ist), das Reich schuldenfrei sein
würde. Nun schien ein Zufall Hilfe zu bringen.
Bei dem ersten Schutzzolltarif von 1879 war das
Brotgetreide mit einer Mark für den Doppel-
zentner belastet worden; da nun aber der Welt-
marktspreis immer weiter sank, wurde der Zoll
im Jahre 1885 auf drei Mark erhöht, was bei der
großen Einfuhr auch der Reichskasse aufgeholfen
hätte. Das Zentrum wollte den Schutzzoll, aber
nicht die finanzielle Stärkung des Reiches. Schon
bei dem ersten Schutzzolltarif war die eigentüm-
liche Franckensteinsche Klausel zugefügt worden,
wonach das Reich von den neuen Einnahmen nur
130 Millionen Mark behalten, den Überschuß aber
an die Einzelstaaten verteilen mußte. Das war
aber mehr eine staatsrechtliche, als eine finanzielle
Bestimmung, denn in der Form der Matrikular-
beiträge konnte das Reich jene Verteilung wieder
zurücknehmen. Die Franckensteinsche Klausel be-
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