deutete also nur die Wahrung des Budgetrechts
des Reichstages, und die Nationalliberalen hatten
darin sogar noch weitergehen wollen als das Zen-
trum. Dieses Budgetrecht des Reichstages aber
wurde allmählich mehr und mehr als eine bloße
Doktrin erkannt, eine Waffe, die in dem Macht-
streit zwischen Regierung und Parlament, wie er
sich in Deutschland gestaltet hatte, praktisch keine
Anwendung mehr finden konnte. Das Entschei-
dende war, ob tatsächlich Geld in den Kassen war
oder nicht. Wenn nicht, so blieb die Regierung
unter dem steten Druck des Reichstages, d. h. in
unserem Falle des Zentrums. Das Zentrum be-
schloß also die Bewilligung, die es mit der einen
Hand machte, mit der anderen wieder zu nehmen,
indem es das Reich zwang, nicht nur die neuen
Überschüsse an die Einzelstaaten zu verteilen, son-
dern auch durch ein besonderes Gesetz in Preußen
(lex Huene) den Staat zwang, seinen Anteil an
die Kreise weiterzuverteilen. Durch eine groteske
Multiplikation von Einwohnern und Ouadrat-
meilen wurde für diese Verteilung ein Maßstab
geschaffen. Die Kreise brauchten zum Teil diese
Zuschüsse gar nicht, sondern bauten luxuriöse
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