Full text: Bismarcks Erbe.

deutete also nur die Wahrung des Budgetrechts 
des Reichstages, und die Nationalliberalen hatten 
darin sogar noch weitergehen wollen als das Zen- 
trum. Dieses Budgetrecht des Reichstages aber 
wurde allmählich mehr und mehr als eine bloße 
Doktrin erkannt, eine Waffe, die in dem Macht- 
streit zwischen Regierung und Parlament, wie er 
sich in Deutschland gestaltet hatte, praktisch keine 
Anwendung mehr finden konnte. Das Entschei- 
dende war, ob tatsächlich Geld in den Kassen war 
oder nicht. Wenn nicht, so blieb die Regierung 
unter dem steten Druck des Reichstages, d. h. in 
unserem Falle des Zentrums. Das Zentrum be- 
schloß also die Bewilligung, die es mit der einen 
Hand machte, mit der anderen wieder zu nehmen, 
indem es das Reich zwang, nicht nur die neuen 
Überschüsse an die Einzelstaaten zu verteilen, son- 
dern auch durch ein besonderes Gesetz in Preußen 
(lex Huene) den Staat zwang, seinen Anteil an 
die Kreise weiterzuverteilen. Durch eine groteske 
Multiplikation von Einwohnern und Ouadrat- 
meilen wurde für diese Verteilung ein Maßstab 
geschaffen. Die Kreise brauchten zum Teil diese 
Zuschüsse gar nicht, sondern bauten luxuriöse 
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