Full text: Regierung und Volkswille.

Unentbehrlichkeit der Parteien. 17 
das Frauenstimmrecht lehnte er vorläufig ab: Die plötzliche 
Vermehrung der Zahl der Wähler, wenn man auch die 
Frauen zulasse, würde gar zu groß sein. 
Weder von England noch von Italien wird man leugnen 
wollen, daß sie Regierungen haben — und seit langer Zeit 
haben —, die sich mit dem Volkswillen im wesentlichen im 
Einklang gehalten haben. Der Gang der Geschichte hat es 
bewiesen. Aber ebenso ist uns jetzt bewiesen, daß dieser 
Begriff eines Volkswillens von der Forderung der Majorität 
der erwachsenen Männer sehr weit abliegt, ja, gar nichts 
mit ihm zu tun haben braucht. 
Die Erfahrung der Jahrtausende lehrt, daß die un-                      Unentbehrlichkeit 
geheure Mehrzahl der Menschen am Staate nicht so viel          der  Parteten. 
Anteil nimmt, um ganz aus eigenem Antrieb sich eine 
Meinung über Personen- oder Gesetzesvorlagen zu bilden und 
demgemäß abzustimmen*). Um größere Mengen in poli- 
tische Bewegung zu bringen, bedarf es eines Mittelgliedes 
zwischen dem Staat und den Einzelnen, das ist die Partei. 
Die Parteien bringen die Wahl zustande, indem sie die 
Einzelnen mit Ansichten erfüllen und zur Abstimmung 
führen. Der Kraftunterschied zwischen den Parteien ist 
meistens nicht sehr groß; die Entscheidung liegt in dem oft 
nur kleinen Vorsprung, den die eine Partei vor der anderen 
gewinnt, und dieser Vorsprung hängt ab von der Organi- 
sation, der Agitation, den Geldmitteln, die von beiden Seiten 
*) In dem mir erst nachträglich bekannt gewordenen Buch „Human 
nature in politics“ von Graham Wallas (London, Constable & Co. 
1910) S. 232 wird die Ansicht vertreten, daß selbst in einem Lande so 
alter politischer Erziehung wie England keine Grafschaft existiere, in der 
die Zahl der tatsächlich in der Politik tätigen Personen auch nur 10% 
der Wählerschaft erreiche. Dies Buch ist von hohem Wert für alle 
politische Psychologie. Von deutschen Verhältnissen hat der Verf. freilich 
recht wunderliche Vorstellungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.