Sind die Elsaß-
Lothringer ein
Volk!
2 Was ist ein Volk?
teile damit einverstanden sein oder nicht — so haben wir
damit freilich eine Einheit, aber keineswegs eine von der
Natur gegebene, sondern eine durch die geschichtlichen Er-
eignisse unter tausend Zufälligkeiten gebildete.
Als vor einigen Jahren dem Reichslande Elsaß- Lothringen
eine Verfassung gegeben wurde, die dieses Gebiet den anderen
Gliedstaaten des Reiches gleichstellte, wurde vielfach verlangt,
daß gemäß dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der
Völker die Elsaß- Lothringer selber zugezogen werden und
ihre Verfassung bestimmen sollten. In diesem Verlangen,
das von vielen Liberalen mit Lebhaftigkeit befürwortet wurde,
waren also die Elsaß- Lothringer als ein Volk vorausgesetzt,
das einen eigenen Willen produzieren kann. Wer sind die
Elsaß- Lothringer? Der Abstammung nach zum Teil Alemannen,
zum Teil Franken, zum Teil Franzosen. Der Geschichte nach
gehörten einige Teile dieses Gebiets zu Frankreich seit dem
Jahre 1552, andere seit 1648, seit 1681, 1737, 1801; bis
dahin zu Deutschland; Mülhausen gehörte bis 1794 zur
Schweiz. Die von militärischen Erwägungen bestimmten
und insoweit durchaus willkürlichen Festsetzungen einerseits
des Friedens von Paris (1817), andererseits des Frankfurter
Friedens (1871) haben alle diese verschiedenen Territorien und
Stammesfragmente zu einer Einheit zusammengefügt. Bilden
nun die Bewohner dieser geographischen Einheit ein Volk?
Kann man diesem Volk einen Willen zusprechen, und wie ver-
hält sich dieser Wille zum Willen der Gesamtheit des deutschen
Volkes? Es ist doch offenbar unmöglich, daß jeder einzelne,
beliebig herausgeschnittene Bruchteil eines Volkes ein Selbst-
bestimmungsrecht habe. Sprechen wir es den Elsaß-
Lothringern im Ganzen zu, weshalb nicht jedem der drei
Stämme, Schwaben, Franken und Franzosen? Und weshalb
nicht schließlich jeder einzelnen Gemeinde? Es ist möglich,