Full text: Die deutsche Volkswirtschaft im Kriege.

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83. 
Die zur Ausgabe gelangenden Schuldverschreibungen und 
Schatzanweisungen sowie die etwa zugehörenden Zinsscheine 
können sämtlich oder teilweise ‘auf ausländische oder auch nach 
einem bestimmten ‚Wertverhältnisse gleichzeitig auf in- und aus- 
ländische Währungen sowie im Ausland zahlbar gestellt werden. 
Die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der näheren Be- 
dingungen für Zahlungen im Ausland bleibt dem Reichskanzler über- 
lassen. 
54. 
Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Ver- 
stärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse über 
den im $& 3 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichs- 
haushaltsetats für das Rechnungsjahr 1914, vom 27. Mai 1914 (Reichs- 
Gesetzbl. S.143) ‘angegebenen Betrag hinaus nach Bedarf Schatz- 
anweisungen bis zur Höhe von vierhundert Millionen Mark aus- 
zugeben. 
2. Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für das 
Rechnungsjahr 1914. 
  
  
Für das 
; Rechnungsjahr 
Kap. Tit Einnahmen und Ausgaben 1914 
treten hinzu 
Mark 
B. Außerordentlicher Etat. 
I. Einnahmen. 
Reichsschuld, 
4. 13.| Aus der Anleihe .......... 5000000000 
tl. Ausgaben. 
6. Aus Anlaß des Krieges... .... 5000000000 
Aufkommende Einnahmen fließen 
dem Fonds zu. 
  
 
	        
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