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Ammoniumoralat= (Calciumsalze), Baryumnitrat- (Schwefel—
säure) oder Silbernitratlösung (Salzsäure) verändert werden.
20 cem der wässerigen Lösung (1 4 19) dürfen durch
0,5 cem Kaliumferrocyanidlösung nicht sofort gebläut werden
(Eisensalzc).
Wird 1 g Kaliumchlorat mit 5 cem Natronlauge und je
0,5 g Zinkfeile und Eisenpulver erwärmt, so darf sich kein
Ammoniak entwickeln (Salpetersäure).
kalium dichromicum. — Kaliumdichromat.
Ke CreOMol.-Gew. 294,2.
Ansehnliche, dunkelgelbrote, beim Erhitzen zu einer braunroten
Flüssigkeit schmelzende Kristalle. Kaliumdichromat
löst sich in 10 Teilen Wasser. Die wässerige Lösung (1 + 19)
rötet Lackmuspapier.
Werden 5 cem der wässerigen Lösung (14 19) mit 5 cem
Salzsäure unter allmählichem Jusatz von 1 cem Weingeist
erhitzt, so entsteht eine grüne Flüssigkeit.
Die mit Salpetersäure stark angesäuerte, zuvor erwärmte,
wässerige Lösung (1 4 99) darf weder durch
Baryumnitratlösung (Schwefelsäure), noch durch Silbernitratlösung
(Salzsäure) verändert werden; die mit Ammoniakflüssigkeit
versetzte wässerige Lösung (14 99) darf sich auf
Zusatz von Ammoniumoxalatlösung nicht trüben (Calciumsalze).
Vorsichtig aufzubewahren.
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