Full text: Deutschland als Kolonialmacht.

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Vorgelände von Usambara, dem Bondeilande, baute man nicht, wie in den Bergen 
arabischen, sondern Liberiakaffee, so auf der Schöllerschen Plantage, auf der Mis- 
mahlschen am Kihnhni, in Lewa und Buschirihof (am Pangani); der Tabakbau wurde, 
daer sich doch nicht als rentabel erwiesen hatte, ausgegeben. Daneben wurde besonders 
in Lewa Kautschuk (Manihot-Glaziovii) gepflanzt. Auch der Baumwollban mußte 
als nnreutabel aufgegeben werden. Dafür pflauzte man in Kikogwe neben Liberia- 
kaffee Sisalagaven, deren Kultur später so bedentungsvoll für die Kolonie werden 
sollte. 
In der Nähe von Tauga waren die St. Paulschen Pflauzungen zur Tanga- 
Plantagengesellschaft vereinigt worden. Die W. H. und P. G. legte nördlich Tanga 
bei Kiomoni eine Kokosplantage an und die D. O. A. G. vermehrte die Zahl ihrer 
Pflanzungen an der Nordgrenze um zwei weitere. Schließlich gründete Carl Perrot 
noch eine Plantage auf dem hohen Ufer gegenüber Lindi. Weniger glücklich ließ sich 
ein Unternehmen an, das von vornherein mit allerlei unproduktiven militärischen und 
wissenschaftlichen Spielereien belastet wurde: die Kilimandjaro-Straußenzuchtgesell- 
schaft, die nach einigen Jahren mit erheblichem Defizit liquidieren mußte. 
Von Bedeutung für die ganze Weiterentwicklung unserer ostafrikanischen Plantagen- 
kultur war es, daß der Bezirksamtmann a. D. von Rode und der Pflanzer John Booth 
es fertigbrachten, über 1000 Wanjamwesi und Wassnkuma in ihrer Heimat anzuwerben 
und an die Küste zu briugen. Die Javanen und Chinesen waren, seitdem die Tabak- 
kultur immer mehr zurücktrat, entbehrlich und zu teuer geworden; so konnten sic mehr 
und mehr abgestoßen und durch Eingeborene der eigenen Kolonie ersetzt werden. 
Auch die Landeskulturabteilung unter Dr. Stuhlmann begamn eine reiche Tätigkeit 
zu entfalten. In dem Kulturgarten zu Daressalam wurden allerhand Versuche mit 
seltenen Tropengewächsen gemacht. Daneben wurden drei Unternehmen ins Werk 
gesetzt, die jedes einer besonderen Art von Kulturtätigkeit gewidmet waren. Gegen- 
über Daressalams wurden auf leichtem Sandboden Faserpflanzen — Fourcroya, 
später Sisal — gepflanzt und verarbeitet, in dem schweren Schwemmboden des 
Rufidjideltas (Mohorro) unternahm man unter Leitung eines Sumatrapflanzers 
noch einmal umfassende Versuche mit dem Tabakbau, und in Westusambara, auf den 
Hochweiden von Kwai solche mit europäischer Vieh= und Landwirtschaft einschließlich 
des Obstbaues. 
Im Küstenstreifen, wo die Okkupation von herreulosem Lande der D. O. A. G. 
vorbehalten war, machte die Landfrage keine Schwierigkeiten. Um so mehr im Usam- 
baragebirge, wo sich damals die Gründungen zusammendrängten. Dort waren zahl- 
reiche Verträge mit den Häuptlingen abgeschlossen worden in der Annahme, daß deren 
Privateigentum so weit reichte wie ihre politische Einflußspäre. Dem war aber nicht 
so. Eigentum an Grund und Boden gibt es dort im strengen Sinne überhaupt nicht; 
diesen Begriff haben unsere Juristen erst hineingetragen. In einem Lande, wo bei 
der geringen Dichte der Bevölkerung Land im größten Uberflusse vorhanden ist, ist 
das anch eigentlich selbstverständlich, man greuzt als Eigentum nur etwas ab, woran man 
ein Interesse hat. Ebensowenig wie bei uns die Luft oder die unbegrenzte Wasserfläche 
Gegenstand des Eigentums ist, ist es in jenem Gebiete Afrikas das unbegrenzte Land. 
Statt des Eigentums keunt der Neger einen Rechtsbesitz am Lande, der durch Bear- 
beitung erworben und durch-Aufgabe der Bearbeitung verloren wird. Natürlich waren 
die Häuptlinge schlau geung, die ihnen nahegelegte Eigentümerrolle zu spielen und die 
Gegenwerte bei dem Kaufgeschäfte anzunchmen. In jeuen urwaldbestandenen Bergen 
konnte man zudem die Ländereien, um die man handelte, weder in der Geschwindigkeit 
vermessen noch einigermaßen genau abschätzen. Man „kaufte“ z. B. 2000 ha und 
nahm Grenzen an, die bald viel mehr, bald viel weniger umschlossen. So kollidierten 
vielfach die Ausprüche der neuen Erwerber miteinander und erweckten auch bei diesen 
den Wunsch nach einer amtlichen Regelung der Landsrage. 
Schon Soden hatte 1891 verordnet, daß außerhalb der Konzessionsgebiete der
	        
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