Full text: Deutschland als Kolonialmacht.

    
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des Geländes ist die Aktionsfähigkeit der Truppe bedentend erhöht worden. Im 
Frieden hält sie zu Ubungszwecken — aber auch zum Gebrauch für Interessenten — 
1420 km Heliographenlinie in Betrieb. Die Schutztruppe zählt rund 200 Europäer 
und 2500 Farbige. 
Die auswärtigen Angelegenheiten — Verkehr mit den Nachbarkolonien usw. — 
bearbeitet der Erste Referent. 
Lokalverwaltung. 
Die Gerichtsbarkeit über die Europäer üben das Obergericht in Daressalam in 
zweiter und die Bezirksgerichte in Daressalam, Tanga, Muansa, Tabora und Neu- 
Moschi in erster Instanz aus. 
In Daressalam üben drei, in Tanga zwei Rechtsanwälte die Praxis aus, von 
denen je einer zugleich Notar ist. 
Die Gerichtsbarkeit über die Farbigen ist von der Verwaltung nicht getrennt; 
und das wird aus politischen Gründen für absehbare Zeit noch so bleiben müssen. Sie 
fällt daher den lokalen Verwaltungsbehörden zu. Es kamen 17 443 Verurteilungen vor. 
Als lokale Verwaltungsbehörden bestehen 18 Bezirksämter, drei Residenturen 
und ein Militärbezirk. Der prinzipielle Unterschied ist folgender. Wo keine oder nur 
schwache eingeborene Antoritäten (Sultane, Häuptlinge, Dorfälteste) vorhanden 
sind und eine intensive Verwaltung bereits möglich und zweckmäßig erscheint, sind 
Bezirksämter errichtet worden. Die Vorstufe bilden die Militärbezirke; sie bestehen 
noch da, wo die Verhältnisse nicht geordnet genug für eine Zivilverwaltung erscheinen 
und die wirtschaftlichen Interessen unentwickelt sind (Mahenge). Wo starke ein- 
heimische Machthaber am Ruder sind, die sich friedlich den Direktiven der Regierung 
sügen, haben wir Residenturen errichtet, die im allgemeinen nur beratend und kon- 
trollierend auf den eingeborenen Fürsten einwirken sollen. Dies ist der Fall im Zwischen- 
seengebiet Bukoba-Ruanda-Urundi. Der letzte Militärbezirk wird in den nächsten 
Jahren verschwinden. Bis dahin übt der Kompagniechef, unterstützt von seinen 
Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften, nebenamtlich auch die Zivilver- 
waltung aus. 
Die Residenturen können längere Dauer haben. Wenn es ihnen gelingt, die ein- 
geborenen Machthaber nach britischem Rezepte „von Innen auszuhöhlen“, d. h. sie 
so in die Hand zu bekommen, daß sie ihre Macht nach dem Winke des Residenten aus- 
üben, haben sie ihren Befähigungsnachweis erbracht. Werden die Negersürsten auf- 
sässig und kommt es zu einem großen Aufstande, der niedergeschlagen wird, so gehört 
ein großes Maß von Selbstbeherrschung dazu, einen anderen Fürsten einzusetzen, 
statt das Land „einfach“ in ein Bezirksamt umzuwandeln. 
Die Bezirksämter werden verwaltet von einem Bezirksamtmann, der meist Inrist 
ist. Bei wichtigen Amtern ist ihm als Gehilfe und ständiger Vertreter ein Adjunkt 
beigegeben. Dieser oder der Sekretär pflegt die Eingeborenenrechtsprechung auszu- 
üben, die in der Landessprache stattsindet. Der — ev. der zweite — Sekretär ist wesent- 
lich Kassenbeamter. Namentlich seitdem die Stenererträge so groß geworden sind, 
kann eine Arbeitskraft den Anforderungen des Kassen= und Rechnungswesens kanm 
noch gerecht werden. Für die Führung der Register und den sonstigen Bureau= und 
Kanzleidienst pflegen noch einige enropäische Hilfskräfte vorhanden zu sein. Den 
Polizeidienst versorgen ein oder zwei Wachtmeister und die farbigen Polizeisoldaten, 
die eine militärisch ausgebildete und organisierte Abteilung von 70 bis 130 Mann bilden 
und teilweise auch über Artillerie verfügen. Da die Soldaten bereits ausgebildete 
Berufskrieger sind, brauchen sie nur zwei= bis dreimal in der Woche militärischen Dienst 
zu haben. Im übrigen fällt ihnen der Wachtdienst, die anstrengende Beaufsichtigung 
der Kettengefangenen zu. Anßerdem machen sie polizeiliche Patronillengänge. Am 
meisten aber werden sie mit Arbeitsdienst beschäftigt. Da zu Wachtmeistern in der
	        
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