— — . . ——
Ein deutscher Kaufmann war es, der das Interesse der Deutschen zum ersten
Male auf die südwestafrikanischen Gebiete lenkte. Im Jahre 1882 faßte der wage-
mutige Bremer Handelsherr Adolf Lüderitz den Entschluß, im Groß-Namalande
Handelsniederlassungen anzulegen. Auf seine Anfrage, ob er für seine Unter-
nehmungen auf den Schutz des Deutschen Reiches rechnen dürfe, richtete Fürft
Bismarck an das britische Auswärtige Amt die Frage, ob England auf die Länder
nördlich des Oranje Anspruch erhebe. Als eine ausweichende Antwort erfolgte,
wurde Lüderitz davon verständigt, daß er auf den Schntz des Reiches rechnen
könne. Am 9. April 1883 lief auf dem kleinen Segler „Tilly“ die erste deutsche
Expedition in den Hafen von Angra Pequena, die heutige Lüderitzbucht, ein, und
am 1. Mai kaufte der Bremer Heinrich Vogelsang als Vertreter des Hauses
Lüderitz von dem Hottentottenhäuptling Joseph Frederiks von Bethanien den
Hafen von Angra Pequena und fünf Meilen des angrenzenden Landes nach allen
Richtungen. Im August desselben Jahres erwarb Vogelsang dann den Küsten-
streifen vom Oranje bis zum 26. Grad südlicher Breite in einer Tiefe von
20 Meilen von demselben Häuptling. Als die englische Regierung nunmehr ver-
suchte, Schwierigkeiten zu machen, sandte Bismarck am 24. April 1884 die be-
kannte Depesche an den deutschen Konsul in Kapstadt: „Nach Mitteilung des
Herrn Lüderitz zweifeln die Kolonialbehörden, ob seine Erwerbungen nördlich des
Oranjeflusses auf deutschen Schutz Anspruch haben. Sie wollen amtlich erklären,
daß er und seine Niederlassungen unter dem Schutz des Reiches stehen.“ Ein er-
neuter Widerspruch Englands verhallte wirkungslos, nachdem im August 1884 die
Korvetten „Elisabeth“ und „Leipzig“ im Namen des Deutschen Kaisers von der
Küste Südwestafrikas Besitz ergriffen hatten. Nur die Walfischbai, in der sich be-
reits eine englische Niederlassung befunden hatte, blieb britisch.
In den Jahren 1884 bis 1885 wurde durch Kaufverträge die ganze Küste bis
zur portugiesischen Grenze erworben, und in der Zwischenzeit begann Adolf
Lüderitz damit, die von ihm erworbenen Gebiete zu durchforschen. Handelszüge
wurden ausgerüstet, Niederlassungen gegründet, und zur wissenschaftlichen Erfor-
schung der Bergwerksdirektor Pohle, der Geologe Dr. Schenk und der Botaniker
Dr. Schinz herangezogen. Ihre Arbeiten und Reisen durch das Nama-, Herero-
und Amboland ergaben das erste eingehendere Bild des Landes. Da die Aus-
wendungen für diese mannigfachen Unternehmungen jedoch mit der Zeit die
Mittel des Hauses Lüderitz überschritten, wurde die „Deutsche Kolonialgesellschaft
für Südwestafrika“ gegründet, auf die im Jahre 1885 die von Adolf Lüderitz
erworbenen Rechte durch Kanfvertrag übergingen.
In demselben Jahre wurde als erster deutscher Reichskommissar Dr. Göhring
nach Südwestafrika gesandt, der in der Folgezeit Schutzverträge mit den Häupt-
lingen von Berseba und Hoachanas, mit dem der Bastarde von Rehoboth, mit
den Bondelzwarts, Feldschuhträgern und mit dem Oberhäuptling der Herero ab-
schloß. Aber wenn dies auch gelang, so konnte der Reichskommissar doch seine
Aufgabe, Frieden zwischen den seit vielen Jahrzehnten im Kampfe befindlichen
Hauptvölkern des Schutzgebiets, den Herero und Hottentotten, zu stiften, nicht
erfüllen, weil ihm nur lächerlich geringe Machtmittel zur Verfügung standen. Es
waren zwei deutsche Offiziere, fünf deutsche Unteroffiziere und 20 Eingeborene,
welche die von der Kolonialgesellschaft unterhaltene Polizeitruppe bildeten. Die
Verhältnisse spitzten sich so zu, daß Dr. Göhring im Jahre 1888, als die Herero
durch die Umtriebe eines englischen Hän dlers aufgehetzt wurden, gezwungen war,
das Land zu verlassen. Diese Vorgänge zeigten klar die Unhaltbarkeit der Ver-
hältnisse und stellen das erste Glied einer ununterbrochenen Kette von Unter-
lassungssünden in der deutschen Kolonialpolitik dar, die darin bestanden haben und
noch darin bestehen, in den Schutzgebieten ungenügende Machtmittel zu halten
Da man in Deutschland erkannte, daß schnell Wandel geschaffen werden.