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Die Gemeinde-Selbstverwaltung besteht zurzeit für folgende kommunalen
Verbände: Windhuk, Klein-Windhuk, Swakopmund, Karibib, Omaruru, Okahandjia,
Keetmanshoop, Lüderitzbucht, Usakos und Tsumeb.
Dem Landesrat gehört eine große Zahl altbekannter und mit der Entwicklung
des Schutzgebiets seit langen Jahren eng verknüpster Männer an, deren Rat und
Mitarbeit sich für die Regierung bereits in zahlreichen Fällen als überaus
segensreich erwiesen hat. Wenn ihnen bisher nicht ein weit ausgedehnteres be-
schließendes Recht zugebilligt wurde, so lag das vor allem an etatsrechtlichen Be-
denken — weil nämlich das Reich noch einen sehr bedeutenden Zuschuß zur
Verwaltung des Landes gibt, über den sich die Regierung das Bestimmungsrecht
nicht nehmen lassen will. Gleichwohl muß gesagt werden, daß die Ausdehnung
des Beschlußrechts des Landesrats für die Entwicklung und Zukunft des Schutz-
gebiets von höchster Bedeutung wäre, besonders weil ein großer Teil der
Regierungsbeamten stets nur kurze Zeit im Lande ist und in dieser kurzen Zeit
genügende Erfahrungen nicht zu sammeln vermag. Hieraus leitet sich der Um-
stand her, daß Landesrat und Regierungsvertreter in wichtigen Fragen vielfach
durchaus entgegengesetzter Meinung sind. Andererseits hat der Landesrat vielfach
die Lösung schwieriger Fragen dadurch wesentlich erleichtert, daß er durch seine
Beschlüsse die volle Verantwortung übernahm und dadurch der Regierung den
Rücken stärkte. Besonders dem deutschen Reichstag gegenüber, der derartige
Fragen mehrfach vom heimischen Standpunkt aus beurteilen und erledigen wollte.
Die wichtigste der im Schutzgebiet noch zu lösenden Aufgaben ist die so-
genannte „Ovambofrage“, d. h. die Frage, wie sich das Verhältuis der im Norden
noch frei schaltenden Ovambostämme zu den Deutschen gestalten soll. Im Hin-
blick auf den möglichen Ausbruch eines Krieges mit den Ovambo zögert die
deutsche Regierung seit Jahren, dieser Frage energisch näherzutreten. Ihre Lösung
wird aber immer dringender, weil das Aufblühen aller Zweige der Wirtschaft
Südwestafrikas durch Arbeitermangel bedroht wird und weil, wie bereits bei der
Schilderung des Ambolandes erwähnt wurde, dieses Gebict als Reservoir der
einzigen noch vorhandenen bedeutenden Arbeiterbevölkerung ein nicht hoch genug
einzuschätzendes Wertobjekt für das Schutzgebiet bildet. Dieses Wertobjekt muß
geschützt und gesichert werden, und zwar in einer mehr energischen und ziel-
bewußten Weise, als dies bisher seitens der Regierung geschehen ist.
Zum Verständnis der Ovambofrage, über die meist recht schiefe und wirre
Ansichten und Urteile abgegeben worden sind, gehört vor allem ein kurzer Über-
blick über die historische Entwicklung des Verhältnisses zwischen Deutschen, Ovambo
und den im Norden Südwestafrikas angrenzenden Portugiesen.
Noch ein Jahrzehnt nach der Besitzergreifung Südwestafrikas durch die Deut-
schen drang kaum eine Nachricht von den ganz abgeschlossen im Norden sitzenden
Ovambo nach Süden bis zur deutschen Einflußsphäre vor, und bis zum Jahre
1896 hatte ich persönlich niemals einen Ovambo gesehen, trotzdem ich vom Jahre
1893 ab als Kompagnieführer und Distriktchef dauernd im Damaralande gelebt
hatte. Die deutsche Regierung, die zu jenen Zeiten in die ersten schweren Kriege
zur Befestigung ihrer Herrschaft gegen Hendrik Witbooi und die Ost-Herero ver-
wickelt war, hatte naturgemäß meder Zeit, Lust noch einen Grund, sich mit den
weit entfernt wohnenden Ovambo zu beschäftigen. Und die Herero, die den
Deutschen argwöhnisch gegenüberstanden, taten ihrerseits alles, um die Zahl, die
Macht, die Bewaffnung und deu kriegerischen Geist der Ovambo als unüberwind-
lich hinzustellen und sie als ihre geborenen Bundesgenossen zu bezeichnen. So
waren die Nachrichten, die in den ersten Jahrzehnten der deutschen Herrschaft
aus dem Ambolande nach Süden drangen, höchst unsichere und unvollkommene.
Selbst durch die Missionare der finnischen Missionsgesellschaft waren zu jenen
Zeiten keine sicheren und erschöpfenden Nachrichten zu erlangen, da nur selten