von einem Wettlauf der drei Nationen um das Hinterland der Togoküste. Mangelndes
Verständnis zu Hause, sehlende Geldunterstützung und der Mangel an einer realen
Flottenmacht gestalteten die deutsche Kolonialpolitik in ihren Anfängen zu zaghaft, so
daß auch aus Togo nicht der bedeutende Landerwerb geworden ist, der es unter günstigeren
Umständen hätte werden können.
Nicht als ob keine Besitztitel geschaffen worden wären, im Gegenteil sind die Leistungen
der ersten Reisenden Hauptmann v. Frangois, Stabsarzt Dr. Wolf und Premierleutnant
Kling (1888—91), die ihre Reisen bis weit in den Norden des heutigen Schutzgebiets
ausdehnten, um so mehr anzuerkennen, als ihre Mittel an Macht und Geld sehr gering
waren. Die Dr. Grunersche Togohinterlandexpedition (1894/95) mit Premierleutnant
v. Carnap-Quernheimb und Dr. Döring wurde sogar von Dr. Gruner bis Ssai am Niger
ausgedehnt. Die Grenze gegen die Goldküste wurde 1890 dahin festgesetzt, daß der
Volta mit seinem linken Ufer englisch wurde bis zur Einmündung des Dai in den Volta.
Von hier setzt sich die mehrfach gebrochene Grenze bis hart westlich Lome fort, die Volta-
küste von ihrem natürlichen Hinterland trennend.
Die 1888 errichtete, auf den älteren Karten noch befindliche neutrale Zone sollte
die Grenzstreitigkeiten zwischen Deutschland und England in dem nördlicheren Gebiet
vorläufig zum Stillstand bringen. Ihre Aufteilung erfolgte 1899, der 1902 die Ver-
legung der Grenzlinie an Ort und Stelle folgte. (Grenzkommissar Graf Zech. Astronom
Oberleutnant Freiherr v. Seefried.) Die Ostgrenze gegen Französisch-Dahomey brachte
ebensoviel Streitigkeiten und Schwierigkeiten mit den Franzosen, wie die westliche mit
den Engländern gebracht hatte. Nach mehreren Vermessungen zuerst unter den Ober-
leutnants von Massow und dann Preil, endgültig durch Hauptmann von Seefried,
ist sie im Jahre 1912 endlich zwischen der deutschen und französischen Regierung fest-
gelegt. Im einzelnen kann hier auf ihren Verlanf sowie auf die Vorteile und Nachteile
nicht eingegangen werden. Als Grundlage dienten dic von den ersten Reisenden mit
den Häuptlingen abgeschlossenen Verträge für die deutschen Ansprüche.
Die weitere Erschließung Togos ist nicht ohne größere und kleinere Gefechte vor
sich gegangen.
So kam die an der Küste stehende Polizeitruppe unter von Massew während der
Grunerschen Hinterlandsexpedition zweimal zu größeren Gefechten gegen die Dagomba
und Konkomba (1894/95).
Auch Oberleutnant Preil hatte während der Grenzkommission gegen die Tamberma
zu lämpfen (1899).
Bei der Erschließung der einzelnen Bezirke mußte hauptsächlich im Mangu= und
Sokodebezirk häufiger gegen die unzugänglichen und kriegerischen Bewohner zu den
Waffen gegriffen werden.
So fochten Dr. Rigler, Oberleutnants Thierry und Mellin u. a. gegen die Moba,
Namba, Natjaba und Mangulente (1897—1900).
Wohl am meisten hat Dr. Kersting gegen die Kabure, Konkomba, Tamberma zu
Felde ziehen müssen, die sich hartnäckig sträubten, die deutsche Herrschaft anzuerkennen,
und die erst nach gründlicher Belehrung untereinander und gegen die neuen Verhältnisse
friedlich und sittsam geworden sind (1897—1900).
Polizeimeister Gerlach zog 1895 zum erstenmal mit der Truppe gegen die Dörfer
Towe und Klonu.
Hauptmann v. Döring führte mit Klose 1895 eine Expedition gegen Anfoi und
Vhane und 1898 gegen Akposso. Graf Zech focht 1890 gegen die Boleute.
Der Verfasser hatte schließlich 1001 im Misahöhebezirk einen noch nicht ganz fertig
organiserten Aufstand durch eine fünfwöchige Expedition niederzuschlagen, bei dem es
gegen Agotime zur Anwendung der Waffen kam.
Andere kleinere Züge und Expeditionen können nicht erwähnt werden.
Während ursprünglich nur an der Küste cine auf 150 Mann vermehrte Polizeitruppe
bestand, stellte später jede Station sich eine eigene Truppe nach Maßgabe der vorhan-