562 CteS —————————————2
artete. Ersteres haben selbst Gouvernenre, wie d'Albuquerque, der nach der Eroberung
Goas seine Leute mit einheimischen Erbinnen verheiratete, gefördert und letzteres,
da man mangels Menschenmaterials bald auf Verbrecher zurückgreifen mußte, nicht
verhindern können.
Alles in allem ergibt sich, trotz aller Fehler im einzelnen, mögen sie uun im Wesen
der Zeit begründet oder den Portugiesen besonders vorzuwerfen sein, daß Portugals
Kolonialpolitik von vornherein an seiner Machtlosigkeit scheitern mußte. Es erwies sich
hier, daß ein Kleinstaat durch überseeische Kolonialpolitik niemals zur Weltmacht werden,
sondern sich an dieser Politik nur verbluten kann.
r*— r*
Spanien.
Die spanische Kolonialpolitik steht auf den Schultern der portugiesischen. Kolumbus
und König Ferdinand dachten ansschließlich an gewinnbringenden Handel und reiche
Goldschätze. Darum erklärt es sich, daß Spanien den ihm von den Verhältnissen der
neuen Welt aufgezwungenen Weg ernster Siedlung so unlustig betreten und so systemlos
weitergeführt hat. Portugiesischen Anschanungen entsprechend wurde auch die Ver-
waltung eingerichtet.
Kolumbus legte die ihm 1402 verliehenen Privilegien dahin ans, daß ihm und
seiner Familie die erbliche Vizekönigs= und Admiralswürde in allen zu entdeckenden
Gebieten Amerikas zustand, die Krone lediglich die Oberhoheit ausübte und einen be-
stimmten Anteil an den Erträgnissen erhielt. Da aber der Entdecker weder Indien
fand, noch seinen finanziellen Verpflichtungen gerecht wurde, hatte die Krone allerdings
ein Recht, ihn in seinen Befugnissen zu beschränken und sie schließlich, nicht ohne lang-
wierige Prozesse mit seinen Erben, ganz abzulösen. Dadurch fielen die Kolonien end-
gültig an die Kronc, die sie stets lediglich als Privatbesitz betrachtet und behandelt hat.
Zur Wahrnehmung ihrer Handelsinteressen wurde 1503 in Sevilla die casa de con-
tracacion (Haus des Handelsverkehrs) errichtet, die den Kolonialhandel vereinigte
und allmählich zur Verwaltungsbehörde erwuchs. Für wichtigere Objekte war ihr der
Rat von Indien (1511) übergeordnet. Die kolonialen Geschäfte im Kronrat wurden
einheitlich einer Persönlichkeit, zuerst dem Erzbischof Fonseca, übertragen. Zur Ein-
schränkung der Machtbesugnisse der Vizekönige, deren es bald drei, und zwar von West-
indien, Mexiko und Pern gab, wurden Appellationsgerichtshöfe (audiencias), zunächst
1500 der in Santo Domingo, geschaffen. Die Verleihung des Patronats über alle
Pfründen der Nenen Welt durch den Papst an die Krone hielt schließlich auch den Klerus
in danernder Abhängigkeit von dieser.
Zum wichtigsten heiß umstrittenen Problem der spanischen Kolonialpolitik wurde
frühzeitig aus menschlichen und wirtschaftlichen Gründen die Eingeborenenfrage.
Kolumbus hatte, den Anschanungen der Zeit entsprechend, die Eingeborenen als Handels-
objekt betrachtet und von seiner dritten Reise eine Schisfsladung Indianer zum Verkauf
nach Sevilla gesandt. Die Königin Isabella verbot nicht nur den Verkauf, sondern
ordnete Rücksendung der Indianer an, und erklärte die Eingeborenen als freie eben-
bürtige Untertauen, deren Versklavung nach göttlichem und menschlichem Recht zu
verbieten sei. Damit war eine gänzlich neue Anschauung in die Kolonialpolitik hinein-
getragen, die zu Lebzeiten Isabellas in Gültigkeit blieb, da sie als eigentliche Unter-
nehmerin die Oberhoheit über die Kolonien ausübte. Nach ihrem Tode gestattete
Ferdinand wenigstens die Versklavung feindseliger Eingeborener und gab damit der
Möglichkeit Raum, nuter diesem Deckmantel wahre Stlavenjagden zu veranstalten.
Die Mißbräuche wurden durch das damals übliche System der Repartimientos, d. h.
Landzuweisungen mit den darauf befindlichen Eingeborenen, und Encomiendas, d. h.
Uberweisung von Eingeborenen als Schutzbefohlene, mit der Pflicht, bestimmte Mengen
Produkte an den Schützer abzuliefern, zur Belohnung erfolgreicher Konquistadoren,
reichlich unterstützt. Ließ sich schon die Ausführung der Verordnungen über Eingeborenen-
behandlung nur schwer nachprüfen, so noch schwerer die Unterscheidung von Schnutz-