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der Holländisch-Ostindischen Kompagnie und der britischen Zwischenverwaltung ge-
schöpften Uberzeugung, daß der holländische Kolonialbesitz ziemlich wertlos sei.
Im Anschluß an die Leistungen der Niederländisch-Ostindischen Kompagnie sei
die Frage der privilegierten Handelsgesellschaften kurz behandelt. Sie danken ihre
Existenz gleichermaßen der in jener Zeit allgemein verbreiteten Anschauung, daß der
Staat Handel und Gewerbe beliebig monopolisieren könne, wie der Erkenntnis der
Unentbehrlichkeit des Privatkapitals zur Ansübung der Monopole. Die Staatsfinanzen
waren ja durch die ewigen europäischen Verwicklungen geung in Anspruch genommen.
Die privilegierten Handelsgesellschaften haben nun sowohl rein geschäftlich wie kolonial-
wirtschaftlich versagt. Beides aus verschiedenen Gründen. Kaufmännisch wurden
die Gesellschaften auf die Dauer durch die entstehenden Abgänge und Unkosten erdrückt.
Zunächst erforderten die kümmerlichen Verkehrsmittel der Zeit bei den großen Ent-
sernungen ungeheure Opfer durch Stürme und Schiffbruch. Nicht viel weniger kam
auf das Konto der Seeräuberei und des verwandten Kaperunwesens feindlicher Staaten.
Das übrige taten die nicht endenwollenden Kämpfe mit Eingeborenen, und vor allem
der kolonisierenden Nationen untereinander. Gesellschaften, die diese Gefahren über-
standen, pflegten an innerer Auflösung zugrunde zu gehen. Die bei den damaligen
Verhältnissen so mangelhafte Kontrolle, die Unsittlichkeit des den Beamten übertragenen
ausbeuterischen Tanschhandels und der Repressalien an sich sowie der zunehmende
Nepotismus verdarb die Beamtenschaft und züchtete eine furchtbare Korruption. An
der Klippe der Verwandteuwirtschaft mußten auch die Reformversuche scheitern, zumal
die öffentliche Kontrolle in diesen Zeiten recht unentwickelt blieb. Der Schinnggel
wurde durch die monopolistische Gestaltung des Handels hervorgerufen und konnte
mit den geringen Machtmitteln nicht unterdrückt werden. Zu alledem führte der raub-
baumäßig betriebene Handel zur Erschöpfung der Bestände an Tauschmitteln und damit
zu ständiger Verringerung der Einnahmen.
Der im Wesen einer rein kaufmännischen Kolonialverwaltung begründete Raub-
baubetrieb muß kolonialwirtschaftlich aufs schärfste verurteilt werden. Trotz der Ein-
führung neuer Kulturen wurde die wirtschaftliche Leistungskraft und Volkskraft der
Eingeborenen mehr geschwächt als gefördert. Das Vertrauen der Bevölkerung zerstörte
man durch Unterstützung der Anspressungssysteme der eingeborenen Fürsten, wobei
die Gesamtlasten natürlich noch größer wurden. Die Verwaltungskosten waren ans
den obengenannten Gründen nicht geringer als beim Staat, wohl aber die Organi-
sation primitiver, und versagte besonders militärisch vollkommen, was zur Schwächung
des weißen Ansehens führte. Die weiße Siedelung wurde möglichst verhindert, da man
mit Recht in den Siedlern natürliche Gegner der Monopolwirtschaft sah.
Der Gerechtigkeit halber darf nicht unerwähnt bleiben, daß die besonders militärisch
straffere Organisation das einzige war, was die staatliche Kolonisation der damaligen
Zeit vor der kaufmännischen auszeichnete. Wirtschaftlich ging der Staat genau so auf
möglichst schnellen rücksichtslosen Gewinn ans, züchtete Korruption und verstand die
Probleme der Siedelung und Eingeborenenerziehung ebensowenig zu lösen. Darum
muß das Gesamturteil lauten, daß das gauze Zeitalter, von den Entdeckungen an bis
tief in das 19. Jahrhundert hinein der sittlichen und geistigen Reife nebst der technischen
Vorbedingungen für eine Kolonialpolitik großen Stiles ermangelte. "
Während aber der Staat allmählich edlere Tendenzen im Siune des Gemein-
wohls entwickelte und dazu überging, in langsamer, sorgfältiger Albeit weitschauende
Pläne durchzuführen, auch seine Beamtenschaft in diesem Geiste erzog, konnten die
kansmännischen Gesellschaften diesen Weg aus inneren Wesensgründen nicht betreten.
Sie mußten nach wie vor den privatwirtschaftlichen Egoismus in den Vordergrund
stellen und auf schnellen Verdienst achten, je mehr die Form der Aktiengesellschaft die
herrschende wurde. Damit schieden die kansmännischen Gesellschaften im Laufe des
19. Jahrhunderts ans der Kolonialpolitik aus. Wenn noch jetzt unter Hinweis auf die
Britisch-Südafrilanische Gesellschaft, die allein noch im alten Sinne mit politischen