Full text: Deutschland als Kolonialmacht.

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Küstenlinie und Eroberung des Inneren. Unter den schweren Kämpfen sind besonders 
die gegen Abdel Kader, die zeitweise 80 000 Mann in Nordafrika sahen, bekannt. Er 
wurde 1847 unschädlich gemacht. Die eigentliche Kolonisation war wie überall Frank- 
reichs schwächster Punkt. Die ersten Siedler entsprangen dem Pariser Pöbel; dazu 
beging man den Fehler, Strafregimenter und die berüchtigte Fremdenlegion zu organi- 
sieren. Durch Raub und Betrug erwarben die ersten Kulturträger von den Eingeborenen 
Land, und bald waren die Besitzverhältnisse so verworren, daß man sich nicht mehr 
herausfinden konnte. Als Algier 1848 zum französischen Territorium erklärt, in drei 
Departements geteilt wurde und das Recht erhielt, drei Abgeordnete zum französischen 
Parlament zu wählen, waren die wirtschaftlichen Ergebnisse in dem schönen Kolonial- 
gebiet gleich Null anzusetzen. Unter den übrigen Erwerbungen dieser Periode seien 
Gabun mit der 1849 entstandenen Stadt Libreville und die 1847 Frankreich endgültig 
zugesprochenen Gesellschaftsinseln erwähnt. 
  
Das neue französische Kolonialreich. 
Die Regierung Nopaleons III. ist sowohl durch ihre Erwerbungen wie durch die 
Verwaltungsorganisation für den Ansbau des neuen französischen Kolonialreiches 
grundlegend geworden. Seine Organisation besteht im wesentlichen noch heute. Durch 
den Senatus-Consulte von 1854 erhielten die drei alten Kolonien Martinique, Guade- 
lonpe und Röunion eine beschränkte lokale Selbstverwaltung durch Einrichtung je eines 
Conseil privé zur internen Beratung und verwaltungsgerichtlichen Unterstützung des 
Gouvernenrs und eines Conseil général für die gesamten lokalen Angelegenheiten, 
und mit dem Recht, einen Vertreter in den Conseil consultatif colonial zu Paris zu 
entsenden. Letztere beratende Körperschaft verschwand 1870, als durch Dekret vom 
30. September den entwickelteren Kolonien Abgcordnete für das Parlament zugebilligt 
wurden. Algier wählt heute 3 Senatoren und 6 Abgeordnete, Martiniqne, Guade- 
lonpe und Rénnion je 1 Senator und 2 Abgeordnete, Senegal, Guyane und Cochin- 
china je 1 Abgeordneten. 1883 wurde ein Conseil supérieur aus Abgeordneten, Ver- 
tretern der Kolonien und der Beamten= wie Handelswelt geschaffen. 
Die Oberleitung der Kolonien blieb lange Zeit als Unterstaatssekretariat nach- 
einander verschiedenen Ministerien, zuletzt dem Handelsministerium, unterstellt. 1894 
wurde das heutige selbständige Kolonialministerium errichtet. Die algerischen An- 
gelegenheiten wurden 1900 dem Kolonialministerium wieder in gewissem Maße unter- 
worfen, also dem bis dahin als Teil Frankreichs betrachteten Gebiet seine lokale Be- 
sonderheit wieder zugebilligt. 
Außerpolitisch vermied Napoleon jeden Zusammenstoß mit England, und darum 
widersetzte er sich den Bestrebungen auf den Besitz Madagaskars. Immerhin ist die 
spätere Erwerbung durch wissenschaftliche und Handelsunternehmungen vorbereitet 
worden. Dagegen wurden 1853 Neu-Kaledonien, 1862 Obok und vor allem im gleichen 
Jahre Cochinchina erworben. Die Festsetzung in Hinterindien blieb von nachhaltiger 
Bedentung, und mit Recht konnte das Zweite Kaiserreich sich das Verdienst zuschreiben, 
einen Ersatz für den Verlust Vorderindiens geschaffen zu haben. 1863 wurde das Pro- 
tektorat über Cambodja erlangt, und Annam selbst verdankt seine länger behauptete 
Selbständigkeit nur dem Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges. Die Steuern 
allein deckten seit 1863 die Verwaltungskosten Hinterindiens. Die Einfuhr des ganzen 
Besitzes hat gegenwärtig einen Wert von ca. 250, die Ansfuhr von ca. 300 Millionen 
Franken.“ Von Ansang an ist Hinterindien eine Einnahmeqnelle gewesen. Von den 
westafrikanischen Besitzungen gewann besonders Senegambien unter dem tüchtigen 
Faidherbe an Ausdehnung und wirtschaftlichen Wert. Sehr lagen Napoleon die Ver- 
kehrsverhältnisse in und mit Algier am Herzen. 1857 wurde der Plan zum Ausbau 
eines Eisenbahnnetzes gefaßt und von 1860 ab durchgeführt. Ende der sechziger Jahre 
glückten endlich die Versuche einer Kabelverbindung mit Frankreich. Der Schiffs- 
verkehr wurde durch Subventionen unterstützt und durch die Gesetze von 1851 und 1867
	        
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