den Abschluß eines Konkordates, ®) das nach Niebuhrs Memoire
umfassen sollte: 1. Einrichtung des kirchlichen Staates (man
beachte den Ausdruck!) in der Monarchie; 2. Verhältnisse der
katholischen Kirche zum römischen Hofe; 3. Verhältnise derselben
zum Staate. 8)
Auf der anderen Seite standen Männer, erfüllt von den
Ideen Friedrich des Großen 8%): Wilhelm von Humboldt, Niebuhrs
Vorgänger; von Raumer; der rheinische ÖOberpräsident Graf
Solms-Laubach; Generalkonsul Bartholdy; Minister Schuckmann,
Leute, die nur die Erledigung der einzelnen Fragen durch eine
Conscriptionsbulle anstrebten.
Schnurstracks der Niebuhr'schen Forderung zuwiderlaufend
hatte Solms-Laubach als Vorbedingung für ein Verhandeln mit
der Kurie aufgestellt, daß der römische Hof I. „Die Dispositionen
des westfälischen Friedens anerkenne*; 2. in Gemäßheit dieses
Grundsatzes besonders auch die Gleichheit der Rechte der evangelischen
und katholischen Kirche anerkenne und öffentlich
ausspreche; 3. die gemischten Ehen als erlaubi anerkenne und
die bekannte Forderung wegen Erziehung der Kinder aufzebe. 8°)
Schließlich siegte die Anschauung, man sollte kein Konkordat
abschließen, und amı 6. April 1820 ®%) erging die Kabinettsordre
an den Staatskanzler Hardenberg, nach der Niebuhr mit dem
Abschließen einer Konvention mit der Kurie betraut wurde; der
Gesandte erhielt anı 23. Mai 1820 seine Instruktionen.
Da sich die Verhandlungen hinzogen und der Gesandte
alle Vorbehalte seiner Regierung gegenüber dem Papsttume als
4) Altenstein schreibt an den König 1815: „In unserer zu Zersplitternng
und Unoränung geneigten Zeit kann der Einfluß des Papstes, auf seine wahren
Grenzen eingeschräukt und geschickt benutzt, einen Damm gegen die Ausschweifungen
einer aufaässigen, zügellosen Geistlichkeit werden.“ Mejer, ILS 78,
85, Spectator, XXRXIII.
8%) Sybel, S. 32,
87) Nippold, II, S. 581 und Mirbt, Geschichte 8. 84 und 85.
Leider wurde dieser dritte Punkt unerörtert gelassen, da man eine Einigkeit
kaum zu erzielen hoffte. Dies hat sich später sehr gerächt.
88) Über die in den vier Jahren gepflogenen Verhandlungen zwischen
Berlin und Rom vergleiche man E. Friedberg, Staat und Bischofswahlen (mit
Aktenstücken) Seite 43-—63.
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