Beim Reichsheere:
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Bei der Marine:
6) Die Marinezeich=
7) Die Werkmeister,
8) Die Werftbüreau-
9) Die Magazinober--
10) Die Magazinauf=
-
Zu 6 bis 10 bei den Werften,
welche vor dem 1. April 1880 in
diese Stellen eingetreten sind.
Die an Bord eingeschifften Beamten
der genannten Kategorien
stehen im doppelten Unterordnungs.
verhältnisse. Siehe II B2.
Zu 8. Die Werftbüreauassistenten,
welche vom 1. April 1880
ab in Stellen von Werftschreibern
eingetreten sind bezw. noch eintreten
sollten, besitzen auch in
letzteren Stellen die Eigenschaft
als Militärbeamte.
11) Die Magazinaufseher der Bekleidungs= und Proviantverwaltung,
welche sich zur
Stellen befinden.
Anßerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
1) Preußen:
Die Kanzleidiener bei den mobilen Büreaus
des Kriegsministers und des vortragenden
Generaladjutanten des Kaisers.
12) Die Marinezeichner,
13) Die Werkmeister,
14) Die Werstschreiber,
ie erft·
hülfsschreiber,
16) Die Magazinoberaufseher,
17) Die Magazinausseher,
18) Die Magazinhülfsanufseher,
Die Schleusenmeister,
Die Schleusenmeistergehülfen,
Die Dock-, Krahn-, Takel= und
Svritzenmeister,
Die Bauschreiber,
Die Hülfsbauschreiber,
Die Deck- und die Brückenwärter,
Die Werftportiers,
Die Werftbüreau= und Kasseniener,
Die Werftbootsleute,
Die Führer von Werftfahrbei
den
Werften,
19)
eit in diesen
soweit dieselben
nicht zu den unter
III B 6 bis 10
und II B 2 aufgeführten
Kategorien
gehören.
bei den
Wersten.