Metadata : Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

Beim  Reichsheere:

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Bei  der  Marine:

6)  Die  Marinezeich=



7)  Die  Werkmeister,

8)  Die  Werftbüreau-


9)  Die  Magazinober--


10)  Die  Magazinauf=



-

 

Zu  6  bis  10  bei  den  Werften,
welche  vor  dem  1.  April  1880  in
diese  Stellen  eingetreten  sind.
Die  an  Bord  eingeschifften  Beamten
  der  genannten  Kategorien
stehen  im  doppelten  Unterordnungs.
verhältnisse.  Siehe  II  B2.

Zu  8.  Die  Werftbüreauassistenten,
  welche  vom  1.  April  1880
ab  in  Stellen  von  Werftschreibern
eingetreten  sind  bezw.  noch  eintreten
  sollten,  besitzen  auch  in
letzteren  Stellen  die  Eigenschaft
als  Militärbeamte.

 

11)  Die  Magazinaufseher  der  Bekleidungs=  und  Proviantverwaltung,

  welche  sich  zur

Stellen  befinden.

Anßerdem  im  Kriege  und  während  des  mobilen  Zustandes.

1)  Preußen:
Die  Kanzleidiener  bei  den  mobilen  Büreaus
des  Kriegsministers  und  des  vortragenden
Generaladjutanten  des  Kaisers.

 

12)  Die  Marinezeichner,


13)  Die  Werkmeister,


14)  Die  Werstschreiber,


ie  erft·
hülfsschreiber,
16)  Die  Magazinoberaufseher,

17)  Die  Magazinausseher,

18)  Die  Magazinhülfsanufseher,

Die  Schleusenmeister,
Die  Schleusenmeistergehülfen,
Die  Dock-,  Krahn-,  Takel=  und
Svritzenmeister,
Die  Bauschreiber,
Die  Hülfsbauschreiber,
Die  Deck-  und  die  Brückenwärter,

Die  Werftportiers,
Die  Werftbüreau=  und  Kasseniener,


Die  Werftbootsleute,
Die  Führer  von  Werftfahrbei

  den
Werften,

 

 

19)

 

 

eit  in  diesen

soweit  dieselben
nicht  zu  den  unter
III  B  6  bis  10

und  II  B  2  aufgeführten

  Kategorien
  gehören.

bei  den
Wersten.