Full text : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

Evangelische  Religionslehre.  11

grund  treten  kann.  Auf  die  lebendige  Annahme  und  wirkliche  Aneignung
  der  Heilstatsachen  und  der  Christenpflichten  ist  der  Hauptnachdruck
  im  Religionsunterrichte  zu  legen,  und  dieser,  soweit  er  sich
auf  Geschichte  stützt,  auf  die  für  das  religiös-kirchliche  Leben  bleibend
bedeutsamen  Vorgänge  zu  beschränken.  Es  ist  Gewicht  darauf  zu
legen,  daß  er  an  den  einzelnen  Anstalten  nicht  zu  sehr  zersplittert
und  überall  ohne  künstliche  Mittel  zu  allen  übrigen  Lehrgegenständen,
insbesondere  den  ethischen,  in  engste  Beziehung  gesetzt  werde.  Für
keinen  Unterrichtszweig  gilt  so  sehr  wie  für  diesen  die  Wahrheit,  daß
die  Grundbedingung  für  den  Erfolg  in  der  Persönlichkeit  des  Lehrers
und  dessen  Erfüllung  mit  dem  Gegenstande  liegt.  Aber  auch  wo
diese  Grundbedingung  vorhanden  ist,  darf  es  an  der  pädagogischen
Einsicht  nicht  fehlen,  welche  in  der  Schlichtheit  und  Einfachheit  des
Darstellens  und  Fragens  den  Altersstufen  der  Schüler  gerecht  wird
und  das  Dargebotene  ihrer  Auffassung  klar  und  anschaulich  zu  vermitteln
  weiß.

Im  Mittelpunkte  des  gesamten  Religionsunterrichts  steht  die
Heilige  Schrift.  Alle  anderen  Unterrichtsstoffe  sind  als  auf  ihr  beruhend
  oder  zu  ihr  hinführend  zu  behandeln.  Der  Lehrer  hat  dafür
zu  sorgen,  daß  diese  sowohl  untereinander  als  auch  mit  der  Anschauungswelt
  und  dem  Empfindungsleben  der  Schüler  in  lebendige
Beziehung  gesetzt  werden.  Die  Beschränkung  des  Gedächtnisstoffes
wird  es  um  so  leichter  ermöglichen,  das,  was  an  Liedern  und  Bibelstellen
  und  aus  dem  Katechismus  gelernt  wird,  in  einen  sicheren,  durch
Wiederholung  gefestigten  Besitz  des  Schülers  zu  verwandeln,  der
diesem  in  das  Leben  nachfolgt.

Der  unteren  Stufe  sind  biblische  Geschichten  des  Alten  und
Neuen  Testamentes  in  angemessener  Anzahl  sowie  in  passender  Auswahl
und  Darstellung  nach  einem  zweckmäßigen  biblischen  Lesebuche,  Katechismuslehre
  und  die  Erlernung  der  für  diese  Stufe  geeigneten  Kirchenlieder
  zugewiesen.  Die  Grundlage  des  ganzen  Unterrichtes  hat  die
biblische  Geschichte  zu  bilden.  Ihr  sind  Spruch  und  Lied  anzugliedern,
mit  ihr  ist  die  Behandlung  des  Katechismus  in  die  engste  Verbindung
zu  setzen.

Der  Mittelstufe  fällt  die  Ergänzung  und  Befestigung  des
Katechismus,  die  Wiederholung  und  Erweiterung  des  Lieder=  und
Spruchschatzes  und  als  Hauptaufgabe  die  in  ihrem  Zusammenhange  zu
erfassende  Geschichte  des  Reiches  Gottes  im  Alten  und  Neuen
Testamente  zu.  Dabei  kommt  es  auf  eindrucksvolle  Lebensbilder  der
bedeutendsten  Gottesmänner,  der  Propheten,  der  Apostel,  vor  allem
des  Heilandes  selber  und  auf  das  eindringende  Verständnis  ihrer
Predigt  an.  Statt  der  Vollbibel  kann  für  das  Alte  Testament  ein
biblisches  Lesebuch  zugrunde  gelegt  werden.  Hierzu  treten  Belehrungen