310 Zndustrie, Handel und Verkehr.
nicht laufend oder in nicht zulänglichen Mengen im Fnlande hergestellt
werden.
Hauptaufgabe der Kriegs-Rohstoffabteilung des Kriegoministeriume
war die Fürsorge dafür, daß der große Heeresbedarf an Rohstoffen verschiedenster
Art dauernd aus den im Lande vorhandenen bzw. auch aus
dem in erobertem Feindesland vorgefundenen Nohstoffbeständen gebeckt
werden konnte.
Um einen Überblick über die Möglichkeiten dieser Ergänzung und über
die etwaige Notwendigkeit einer sogenannten „Streckung“ einzelner
Rohstoffe zu gewinnen, bedurfte es zunächst statistischer Aufnahmen
über den ungefähren Heereöbedarf einerseits, die im Lande vorhandenen
Rohmaterialien anderseite. Trotzdem es an einem gesetzlichen Zwang
zur Mitarbeit der einschlägigen Firmen zur Durchführung dieser Statistik
gebrach, fand die Kriege-Rohstoffabteilung überall in so ausreichendem
Maße freiwillige Mitarbeit, daß sie einen im großen und ganzen sicheren
Überblick über die Sachlage gewinnen konnte, der sie zu der Uberzeugung
führen mußte, daß eine behördliche Regelung der Nohstoffwirtschaft für
die Kriegezeit unentbehrlich sei. Demgemäß mußte die Kriege-Rohstoffabteilung
das Berfügungerecht über die vorhandenen Bestände gewinnen,
sowie die in den besetzten feindlichen Gebieten befindlichen Kriegerohstoffe
dem Heeresbedarf zuführen.
Wollte man die Deckung des Heeresbedarfe sicherstellen, ohne der
Zndustrie über das unerläßliche Maß binauegehende Schranken aufzuerlegen,
die für das gesamte Wirtschafteleben höchst nachteilig bätten
werden können, so mußte man auf der ganzen Linie für eine planmäßige
Berteilung der sämtlichen Rohstoffbestände Sorge tragen. Der
natürlich sehr hohe Grad von Bevormundung, der unter den gebotenen
Rücksichten unerläßlich war, konnte am erträglichsten gemacht werden,
wenn man die Ausführung in die Hände der interessierten Industrie
selbst legte, wenn also die Bevormundung ausgeübt wurde auf dem
Wege der Selbstverwaltung.
Der deutschen Industrie muß das Zeugnis ausgestellt werden, daß
sie im engen Zusammenarbeiten mit der Heeresverwaltung Außerordentliches
geleistet hat durch die willige und verständnisvolle Einordnung
aller ihrer Kräfte unter diese durch Selbstverwaltung ausgeübte Bevormundung.
Diie rechtliche Form, in der die Fürsorge für Sammlung und zweckmäwige
Verteilung der Kriegsrohstoffe durchgeführt wurde, war die
Form der Aktiengesellschaft. Für die verschiedenen Kriegerohstoffe wurden
entsprechende Mtiengesellschaften (teils auch G. m. b. H. oder zwanglose
Vereinigungen) unter Heranziehung der beteiligten Industrien