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sonders wichtig in den Hafenorten und auf den aus dem Auslande kommenden
Seeschiffen. Da durch pestkranke Ratten auch der Staub in den Schiffsräumen
infiziert wird, so ist anzuordnen, daß auf Seeschiffen, welche nach
ihrer Herkunft pestverdächtig sind, der Schiffskehricht regelmäßig verbrannt
werde.
Bezüglich der durch die Bekämpfung der Rattenplage etwa erwachsenden
Kosten bemerke ich allgemein, daß dieselben, soweit sie nicht von den betreffenden
Interessenten zu tragen sind, als ortspolizeiliche anzusehen sind und daher nicht
der Staatskasse zur Last fallen dürfen.
Liegnitz, den 13. Februar 1901.
Der Regierungspräsident.
6. Bekanntmachung, betr. Maßregeln zur Verhütung der Tuberkulose,
vom 25. September 1901. (Amtsbl. S. 260.)
In Nr. 5 des Regierungsamtsblattes vom 31. Januar 1891 ist unter
Ziffer 60 im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts= und
Medizinalangelegenheiten ein Gutachten der königlichen wissenschaftlichen
Deputation für das Medizinalwesen, Berlin, den 5. November 1890, über die
von Professor Dr. Heller zu Kiel empfohlenen „Maßregeln zur Verhütung der
Tuberkulose“ zur öffentlichen Kenntnis gebracht worden.
Wenngleich den Anforderungen jenes Gutachtens an vielen Orten Folge
gegeben worden ist, so ist dies doch nicht überall und in allen Beziehungen geschehen.
Im Auftrage des Herrn Ministers werden daher die in gedachtem
Gutachten empfohlenen Maßregeln hiermit erneut in Erinnerung gebracht.
Diese Maßregeln beziehen sich auf alle Tuberkulosen, welche mit irgend welchen
Ausscheidungen ihres Körpers Tuberkelbazillen verbreiten.
Ihre Beachtung und Durchführung obliegt nicht allein den nachgeordneten
Behörden, den Aerzten, den Leitern von Lehr=, Erziehungs=, Kranken= und
anderen Anstalten und den Besitzern von Räumen, in denen größere Menschenmengen
oder kranke Personen zu verkehren pflegen, sondern ist auch der gesamten
übrigen Bevölkerung dringend zu empfehlen.
Zugleich wird hierdurch angeordnet, daß, wenn die Errichtung besonderer
Anstalten für tuberkulose Kranke nicht durchführbar ist, auf die Unterbringung
solcher Kranker in getrennten Abteilungen der Krankenhäuser tunlichst hingewirkt
werde.
Liegnitz, den 25. September 1901.
Der Regierungspräsident.
Auszugsweiser Abdruck
des vorstehend gedachten Gutachtens der wissenschaftlichen
Deputation für das Medizinalwesen über die Verhütung der
Tuberkulose.
Die Hellerschen Maßregeln stützen sich großenteils auf die Ergebnisse der
Untersuchungen von Cornet.
Aus diesen lassen sich folgende Hauptsätze entnehmen:
1. Tuberkelbazillen sind nicht allenthalben verbreitet (ubiquitär), sie fehlen
sogar in einem Dritttel der von Tuberkulösen bewohnten Räumen.
s 2. Sie werden hauptsächlich verbreitet durch den Auswurf der Tuberkulösen,