Einleitung.
Der Ausbruch des Krieges hat sofort eine ungeheuere Um-
wälzung des Wirtschaftslebens im Gefolge gehabt. Der Export
nach dem Auslande ist ins Stocken geraten, vielleicht großenteils
vernichtet; die blühende, vielbeneidete deutsche Industrie hat ihre
besten Arbeitskräfte zu den Fahnen entsendet. In dieser ernsten
Stunde sah sich die deutsche Regierung vor die Aufgabe gestellt,
dem Handel und Wandel schützend zur Seite zu stehen und für
die Erhaltung des Wirtschaftslebens Sorge zu tragen. Für die
schwere Aufgabe hat der Gesetzgeber in wenigen Tagen eine
glückliche Lösung gefunden. Diese umfassenden Gesetzesvorlagen
wurden dem Reichstage unterbreitet und in der unvergeßlichen
Sitzung vom 4. August 1914 dank der vaterländischen Gesinnung
aller Parteien einstimmig angenommen.
Diese Schrift stellt sich die bescheidene Aufgabe, die wich-
tigsten der aus Anlaß des Krieges ergangenen Gesetze und Ver-
ordnungen gemeinverständlich wiederzugeben.
Zuförderst sei bemerkt, daß der Krieg an und für sich
keineswegs die bestehenden Zahlungsverpflichtungen aufhebt oder
eine Stundung herbeiführt, wie dies vielfach im Volke irrtümlich
angenommen wird. Vielmehr sind grundsätzlich alle Verpflich-
tungen aus Verträgen pünktlich zu erfüllen, so die Zahlung der
Mieten und Hypothekenzinsen, Lieferung und Abnahme von
Waren sowie die Entrichtung des Kaufpreises, Zahlung der
Gehälter an Dienstverpflichtete. Ist jedoch der Dienstverpflichtete
zu den Waffen einberufen, so wird der Dienstvertrag ohne weiteres
aufgelöst; das Gleiche kann bei der Einberufung des Dienstherrn
nur gesagt werden, wenn kein Stellvertreter zur Fortführung
des Geschäfts- oder Wirtschaftsbetriebes vorhanden ist. Indes